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STANDORTPOLITIK

Nutzungsgenehmigungen

Bevor Sie neue Betriebsräume für Ihr Unternehmen mieten, kaufen oder bauen ist es ratsam zu prüfen, ob die geplante Nutzung an diesem Standort überhaupt genehmigungsfähig ist. Dies gilt auch bei baulichen Erweiterungen oder Änderungen des Betriebszwecks. Der Umfang der baulichen und gewerblichen Nutzung von Grundstücken ist in den jeweils gültigen Bebauungsplänen bestimmt. Informationen zur möglichen Nutzungsart und zum Nutzungsumfang erhalten Sie bei dem für den Standort zuständigen Bezirksamt; dort beantragen Sie dann auch die Nutzungsgenehmigung bzw. die Änderung der bereits bestehenden Nutzungsgenehmigung. Eine Nutzungsgenehmigung ist immer, unabhängig von der außerdem erforderlichen Gewerbeanmeldung und/oder Gewerbegenehmigung, erforderlich.

Sollten Sie Probleme im Zusammenhang mit der Zulässigkeit Ihrer ausgeübten oder beabsichtigten Nutzung haben, vermitteln wir zwischen Ihnen und den zuständigen Verwaltungsstellen.

 
 

DOKUMENT-NR. 7814

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