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STANDORTPOLITIK
Sanierungsgebiete
Im Rahmen einer sozialen Stadtentwicklung sollen möglichst viele Handlungsstränge der Hamburger Politik zusammengeführt werden. Ziel ist es, das eigenverantwortliche Handeln auf lokaler Ebene zu fördern und Kompetenzen zu bündeln. So sollen Reibungsverluste durch unterschiedliche Zuständigkeiten in der Verwaltungsstruktur minimiert werden.
Das Programm zielt auf Quartiere und Stadtviertel mit hoher Arbeitslosigkeit, knappem und schlechtem Wohnraum sowie mit ökologischen, städtebaulichen, sozialen und kulturellen Problemen oder Defiziten.
Das Gesamtprogramm der sozialen Stadtentwicklung ruht auf zwei gebietsbezogenen Programmsäulen: dem Sanierungsprogramm gemäß Städtebaurecht und dem Hamburgischen Stadtteilentwicklungsprogramm (STEP). Ergänzend wirken die Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Sanierungsgebieten, die bauliche Selbsthilfe von Wohnprojekten mit alternativer Baubetreuung und Bauprojekte für Gewerbe und Gemeinbedarf mit Gruppenselbsthilfe in beiden Programmsäulen sowie die soziale Erhaltungsverordnung nach dem Baugesetzbuch.
Sanierungsgebiete bestehen in St. Pauli (Schulterblatt, Karolinenviertel, Wohlwillstraße), St. Georg (Böckmannstraße) , Billstedt (Mümmelmannsberg), Altona-Altstadt (Eifflerstraße), Ottensen (Osterkirchenviertel), und Wilhelmsburg (Kirchdorf-Süd, Industriestraße). Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Hamburgischen Stadtteilentwicklungsprogramm (STEP) bestehen überwiegend in zahlreichen Großsiedlungen.
In den betroffenen Gebieten sind Sanierungsträger oder Quartiersentwickler vor Ort tätig, um notwendige Verbesserungsmaßnahmen gemeinsam mit den Betroffenen zu entwickeln. Die Träger unterhalten so genannte Stadtteilbüros und sind dort regelmäßig zu erreichen.
Bisherige Erfahrungen zeigen, dass es - von wenigen Ausnahmen abgesehen - für die Sanierungsträger und Quartiersentwickler sehr schwer ist, die lokale Wirtschaft in die Entwicklungsprozesse einzubinden. Dies hat unterschiedliche Ursachen.
Zum Einen sind die meisten Problemgebiete reine Wohngebiete, in denen gewerbliche Aktivitäten bauordnungsrechtlich ohnehin nur sehr beschränkt zulässig sind. Zum Anderen sind zur Zeit kaum konkrete Strategien entwickelt, die den angrenzenden Betrieben individuelle Chancen bei einer stärkeren Beteiligung an der Quartiersentwicklung zeigen. Hier besteht vor allem noch ein gegenseitiger Informationsbedarf, da erfahrungsgemäß die Problemwahrnehmung aus betrieblicher Sicht eine andere ist, als aus Perspektive der Quartiersentwickler.
Wir empfehlen den in den entsprechenden Gebieten oder deren Umfeld ansässigen Betrieben sich in jedem Fall mit den lokalen Aktivitäten der Sanierungsträger und Quartiersentwickler zu befassen. Ziel dabei sollte sein, nicht nur im Zuge von Sanierungsplanungen möglichen Einschränkungen des eigenen Betriebs vorzubauen, sondern auch Zukunftschancen und Entwicklungsoptionen für das lokale Gewerbe auf den Weg zu bringen.







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