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STANDORTPOLITIK

Stadtbahn

Sachstand:

Im Jahre 1978 wurde in Hamburg, anders als in fast allen anderen Städten Deutschlands, die letzte Straßenbahnlinie eingestellt. Die Grundsatzentscheidung, zukünftig auf Straßenbahnen zu verzichten, stammte noch aus den 1950er Jahren. Nachdem ein erster Anlauf zur Wiedereinführung vor rund 10 Jahren an einem Regierungswechsel scheiterte, hatten CDU und GAL im Koalitionsvertrag vom April 2008 die Einführung einer modernen Stadtbahn in Hamburg beschlossen, die überwiegend  auf eigenem Gleiskörper fahren sollte. Die Planung wurde nach dem Scheitern der Koalition im Jahre 2010 gestoppt. Das offizielle Planfeststellungsverfahren wurde allerdings noch zu Ende geführt. 

Verkehrspolitisch gab es für die geplante Einführung der Stadtbahn zwei Motive:

  • Die Erschließung von starken Aufkommenspunkten, die heute noch keinen Anschluss an das U-Bahn- oder S-Bahnnetz haben.
  • Ersatz der Buslinien auf den hochfrequentierten Strecken, auf denen es bereits heute zu Kapazitätsproblemen kommt.

Hinzu kam das umweltpolitische Motiv, konventionelle Busse und den Individualverkehr durch das schadstoffärmere Verkehrsmittel Stadtbahn zu ersetzen. Angesichts weiter steigender Treibstoffpreise sieht sich der öffentliche Personennahverkehr außerdem gezwungen, möglichst weitgehend auf alternative Antriebskonzepte umzusteigen. Unter diesen Voraussetzungen einigte sich die Koalition auf ein Zielnetz von ca. 50 km, auf eine erste Strecke von Bramfeld nach Altona und eine erste Teilstrecke von Bramfeld über Steilshoop, City-Nord, und Winterhude bis zur U-Bahnhaltestelle Kellinghusenstraße (7,7 km). Anfang 2012 sollte mit dem Bau begonnen werden; Ende 2014 hätte dann der erste Streckenabschnitt in Betrieb genommen werden können.

Der Bau der ersten Teilstrecke einschließlich des Betriebshofs hätte insgesamt Investitionen in Höhe von 338 Mio. Euro erfordert. Dafür hätten Bundesmittel, u.a. nach dem Gemeindeverkehrswegefinanzierungsgesetz (GVFG), in Höhe von 172 Mio. Euro beantragt werden können. Die Hamburger Hochbahn hätte 109 Mio. Euro (für Betriebshof und Fahrzeuge) übernehmen, so dass für die Stadt 57 Mio. Euro verblieben wären. Für den weiteren Ausbau wären ca. 20 Mio. Euro pro km angesetzt, so dass bis zur Fertigstellung des Gesamtnetzes Investitionen von rund 900 Mio. Euro erforderlich gewesen wären.

Bewertung:

Nach den bisherigen Erkenntnissen ist die Einführung einer Stadtbahn grundsätzlich zu begrüßen, sofern bestimmte Nebenbedingungen erfüllt sind. Für die Stadtbahn spricht insbesondere:

  • Der ÖPNV hat in den vergangenen Jahren eine überaus positive Entwicklung der Fahrgastzahlen( 2-3 % p.a.) verzeichnen können. Das hohe Fahrgastaufkommen führt auf einigen Buslinien zu den Hauptverkehrszeiten bereits heute zu Engpässen. Die Kapazitätsgrenze im 5-Minutentakt liegt bei Gelenkbussen bei 1.300 Pers./Stunde, bei der Stadtbahn (36m-Zug) bei 2.900 Pers./Stunde und bei der U-Bahn (8-Wagenzug) bei 9.600 Pers./Stunde. Die Stadtbahn kann also überall dort die Buslinien ersetzen, wo deren Kapazität nicht mehr ausreicht, die Kapazität einer U-Bahn aber nicht erforderlich ist.
  • Die Baukosten von 20 Mio. Euro/km liegen deutlich unter denen der U-Bahn mit über 80 Mio. Euro/km bei unterirdischer Trassenführung.
  • Die Finanzierung zumindest des ersten Streckenabschnitts sollte zu 51 % aus Mitteln des Bundes erfolgen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass das GVFG 2018 ausläuft und eine Nachfolgeregelung nicht absehbar ist.
  • Die Stadtbahn sollte weitgehend auf eigener Trasse geführt werden, ohne den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu behindern. 
  • Der gesamte Straßenraum wäre nachhaltig aufgewertet worden.

An den Bau einer Stadtbahn hatte unsere Handelskammer folgende Grundvoraussetzungen geknüpft:

  1. Die Bundesmittel in der Größenordnung von 50 % müssten für den ersten Streckenabschnitt sichergestellt sein und für künftige Ausbaustrecken grundsätzlich in Aussicht gestellt werden.
  2. Die Belange der unmittelbar an der Strecke gelegenen Gewerbebetriebe sowie des allgemeinen Wirtschaftsverkehrs müssten soweit möglich berücksichtigt werden.
  3. Die Bürgerschaft und die BSU müssten ebenso entschlossen den Ausbau der S4 nach Ahrensburg und den Ausbau der U4 über die Elbinsel nach Harburg vorantreiben und hierfür die jeweils verfügbaren Bundes- bzw. Bahnmittel beantragen.

Unsere Handelskammer hatte die umfangreichen Planfeststellungsunterlagen detailliert geprüft. Außerdem hatten sich die ehrenamtlichen Gremien unserer Handelskammer mit dem Planvorhaben befasst. Gegenüber der Planfeststellungsbehörde wurde im Anschluss eine umfassende Stellungnahme abgegeben.   



 
 

DOKUMENT-NR. 52995

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