Seit 2006 besteht ein formeller Kooperationsvertrag zwischen der
Handelskammer Hamburg und der Industrie- und Handelskammer zu
Lübeck, nachdem die beiden Kammern bereits seit 2004 auf
Projektbasis zusammengearbeitet hatten. Unter die Vereinbarungen
des Vertrages fallen etwa die gegenseitige Öffnung der
Mitgliederverzeichnisse oder des Personalentwicklungswesens. Ziel
der Zusammenarbeit ist es aber vor allem, standortpolitische Themen
der gemeinsamen Region wie Fragen der Infrastrukturpolitik, des
Technologietransfers oder des Flächenmanagements gemeinsam in
Angriff zu nehmen, um gegenüber der Politik möglichst einheitlich
aufzutreten.
Diese bilaterale Kooperation fand 2007 ihre Erweiterung in der
institutionellen Zusammenarbeit der Handelskammer Hamburg mit der
IHK Schleswig-Holstein, der gemeinsamen Organisation der Industrie-
und Handelskammern zu Flensburg, Kiel und Lübeck.
Unter dem Stichwort „Service ohne Grenzen” haben die beiden
Kammern in ihrer Kooperationsvereinbarung unter anderem festgelegt,
dass etwaige besondere Kompetenzen der jeweiligen Kammer den
Mitgliedsunternehmen aller beteiligten Kammerbezirke zu Gute kommen
sollen. Ziel ist, die Betreuung der Mitglieder und die Wahrnehmung
der übrigen Kammeraktivitäten so weit als möglich grenzübergreifend
zu leisten und der Politik insoweit ein vorbildhaftes Beispiel zu
geben.
Konkrete Ergebnisse dieser Kooperation sind unter anderem die
gemeinsamen Positionspapiere zur Clusterpolitik Schleswig-Holsteins
und Hamburgs sowie zu den allgemeinen aktuellen Herausforderungen
der Wirtschaftspolitik in Zusammenarbeit mit dem DGB Nord, die Sie
nebenstehend zum Download finden.