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Statuten des UKN
(PDF, 44 KB) (Dokument-Nr.: 52382)
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Statuten in der Fassung vom 14. Januar 1997
1. Mitgliedschaft
In Anlehnung an die
Konferenz der Ministerpräsidenten und Bürgermeister der fünf
norddeutschen Bundesländer besteht das UK Nord aus den fünf
Präsides/Repräsentanten der Industrie- und Handelskammern und den
fünf Präsidenten/Repräsentanten der Unternehmensverbände der Länder
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und
Schleswig-Holstein. Als Voraussetzung einer kontinuierlichen Arbeit
sollen die Mitglieder des Kuratoriums im Rahmen ihrer Amtszeit für
mindestens drei und möglichst vier Jahre benannt werden.
2. Vorsitz und Geschäftsführung
Die
Mitglieder des Unternehmerkuratoriums legen jährlich den Vorsitz
und die Geschäftsführung fest.
3. Beschlussfassung
Alle Beschlüsse des
UK Nord müssen von den Anwesenden einstimmig gefasst werden.
4. Aufgabenstellung
Das UK Nord stellt
sich die Aufgabe, in für die wirtschaftliche Entwicklung der fünf
norddeutschen Länder in ihrer Gesamtheit wichtigen Fragen eine
einheitliche Stellungnahme der Wirtschaft dieser Länder
herbeizuführen und gegenüber den fünf Länderregierungen zu
vertreten.
Derartige Themen von Bedeutung sind vor allem:
1. Überregionale Verkehrsplanung
a) Vordringliche Projekte des Schienen-, Straßen- und
Wasserstraßenbaus,
b) Zusammenarbeit der Flughäfen der Region.
2. Umweltfragen
3. Gemeinsame Energiepolitik
4. Zusammenarbeit der Landesbanken
5. Entlastung staatlicher Stellen durch privatwirtschaftliche
Finanzierung
6. Rationalisierung der Verwaltung durch länderübergreifende
Kooperationsmodelle
7. Länderübergreifende Öffentlichkeitsarbeit für gemeinsame
Positionen
5. Beiträge und Kosten
Das UK Nord erhebt
keine Beiträge. Entstehende laufende Kosten werden von den
beteiligten Industrie- und Handelskammern und Verbänden getragen.
Die Finanzierung größerer Veranstaltungen muss von einer
Trägerorganisation verantwortet werden.
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