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Sie befinden sich hier: Startseite > Standortpolitik > Steuer- und Finanzpolitik > Veranstaltungen zu Steuerthemen > Steuerforum am 27. Januar 2011: "Aktuelles zur Umsatzsteuer 2011"
Auch wenn in diesem Jahr kein neues Mehrwertsteuerpaket veröffentlicht wurde, so haben die Unternehmen in der Praxis dennoch zahlreiche umsatzsteuerliche Änderungen durch ergangene Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zu beachten. Dazu gehören neben einigen kleineren Änderungen, die von den Unternehmen zeitnah umgesetzt werden müssen, insbesondere die im Jahressteuergesetz 2010 geregelten Anpassungen, die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten werden. Dies sind u.a. die Ortsbestimmung bei Veranstaltungsleistungen im B2B-Bereich mit Ausnahme von Eintrittsberechtigungen, Güterbeförderungsleistungen und damit im Zusammenhang stehende Leistungen, die vom Leistungsempfänger im Drittland tatsächlich genutzt oder ausgewertet werden, sowie die Ortsregelung für die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte. Daneben hat das Jahressteuergesetz 2010 den Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens (Steuerschuldumkehr) nach § 13b UStG erweitert, der seit 1. Januar 2011 auch bei rein nationalen Sachverhalten für Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen, bei Gebäudereinigungsleistungen im Verhältnis zwischen Gebäudereinigern sowie für Lieferung verschiedener Verarbeitungsstufen von Feingold gilt. Restaurationsleistungen auf Schiffen, in Flugzeugen und Zügen sind nunmehr generell vom leistenden Unternehmer zu versteuern und die Umsatzsteuerjahreserklärungen ausschließlich elektronisch abzugeben. Das aktuelle Steuerforum wird diese steuerlichen Änderungen aufzeigen und mit den Teilnehmern diskutieren. Im Rahmen der Veranstaltung soll aber auch ein Überblick gegeben werden über ausgewählte BMF-Schreiben sowie über praxisrelevante Rechtsprechung wie das EuGH-Urteil zur Behandlung von fehlerhaften Rechnungsangaben. Aber auch die Neuregelungen im Bereich der Umsatzsteuer aus dem Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes, insbesondere im Zusammenhang mit der Anerkennung von Rechnungen für den Vorsteuerabzug werden Gegenstand der Veranstaltung sein.
Moderator:
Referenten:
Birgit Jürgensmann
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft , Hamburg
Dr. Stefan Maunz
Rechtsanwalt, Steuerberaterküffner
maunz langer zugmaierRechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Termin/Ort:
Kostenbeitrag:
Anmeldung:
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