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Das zweite Steuerforum zum Thema "E-Bilanz" findet statt am Montag, 9. Januar 2012 und ist ausgebucht.
Ab 2012 sind Unternehmen verpflichtet, ihre steuerliche Bilanz elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die Zeit ist knapp, daher sollte die Umstellung schon jetzt vorbereitet werden. Betroffen sind alle Betriebe, die Abschlüsse nach §§ 4 und 5 Einkommensteuergesetz (EStG) machen, und zwar alle Größenklassen und Rechtsformen, das sind bundesweit rund 1,35 Millionen bilanzierende Unternehmen. Die Regelungen sind erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Nur für das erste Wirtschaftsjahr wird ausnahmsweise die Übermittlung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in Papierform ohne Anwendung der Taxanomie nicht beanstandet werden. Danach stehen einschneidende Änderungen bevor. Bislang wurde auf Basis der durch die Finanzbuchhaltung erstellten HGB-Bilanz eine Steuerbilanz aufgestellt oder mittels eines Korrekturbetrages nach § 60 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) werden die Anforderungen an die steuerliche Gewinnermittlung erfüllt. Oft geschieht dies durch manuelle Korrekturen, zum Beispiel mittels Exceltabellen. Künftig aber wird zur zeitnahen und effizienten Erstellung einer Steuerbilanz die kontinuierliche beziehungsweise unterjährige Erfassung und Bewertung von Steuervorgängen in den Rechnungslegungssystemen unabdingbar sein. Hinzu kommt, dass die bestehenden Abweichungen zu bislang gebräuchlichen Kontenrahmen erhebliche Auswirkungen auf das Finanz- und Rechnungswesen sowie auf die Rechnungslegungssysteme haben. Dies betrifft zum einen das Buchungsverhalten und zum anderen die unterjährige Behandlung von steuerrelevanten Sachverhalten. Ein Steuerpflichtiger, der eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung für eine bestimmte Taxonomie nicht aus der Buchführung ableiten kann, darf für die Übermittlung der Daten nach den Vorgaben der Finanzverwaltung alternativ zwar eine Auffangposition nutzen. Leider wurde nicht präzisiert, was genau die Finanzverwaltung unter „ableitbar“ versteht. Hierüber und über zahlreiche weitere Detailfragen besteht noch erhebliche Rechtsunsicherheit.
Die Vorträge richten sich an bilanzierende Unternehmer beziehungsweise deren Mitarbeiter im Rechnungswesen und geben - aktuell unter Berücksichtigung der neuesten Verlautbarungen der Finanzverwaltung - einen Überblick über die zu erfüllenden Pflichten und stellt den bestehenden organisatorischen Anpassungsbedarf im Rechnungswesen dar.
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