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Programm Steuerforum am 4.3.2010
(PDF, 118 KB) (Dokument-Nr.: 57525)
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Auch im Jahr 2010 müssen die Unternehmen sich auf steuerlich veränderte Rahmenbedingungen einstellen.
Das Steuerforum am Donnerstag, 4. März 2010, 9.00- 12.30 Uhr in der Handelskammer Hamburg hat diese steuerlichen Änderungen aufgezeigt und mit den Teilnehmern sowie mit Praktikern aus Wirtschaft und Beratung diskutiert.
Die Steueränderungen, die ab 2010 anzuwenden sind, ergeben sich insbesondere aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22. Dezember 2009, das Korrekturen u.a. bezüglich der Zinsschranke (u.a. dauerhaft höhere Freigrenze von 3 Mio. Euro und Einführung eines EBITDA-Vortrags), Änderungen bei der Mantelkaufregelung wie eine unbeschränkte Anwendbarkeit der Sanierungsklausel, die Wiedereinführung eines Wahlrechtes zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro, die Reduzierung des pauschalierten Finanzierungsanteils für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter von 65 Prozent auf 50 Prozent sowie die Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen von Unternehmen vorsieht. All diese unternehmensspezifischen Regelungen sollen ebenso erläutert werden wie die Frage des sogenannten begünstigten Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer. Auch hier hat es wesentliche Erleichterungen zum Jahresbeginn gegeben. Aber auch erste Erfahrungen und Überlegungen zu den Konsequenzen des BilMoG auf die Besteuerung von Unternehmen sollen mit Ausführungen über die Bedeutung und Ermittlung latenter Steuern aufgezeigt und zur Diskussion gestellt werden. Außerdem wird anhand konkreter Beispiele aus aktuellen Betriebsprüfungsfällen auf aktuelle Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und geplante Gesetzesänderungen eingegangen.
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Referenten:
Ort und Zeit:
Kostenbeitrag:
Programm:
© Handelskammer Hamburg.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen
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