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STANDORTPOLITIK

Bundesautobahn A 20

Westliche Elbquerung und Anbindung des Ostseeraums

Hintergrundinformationen / Sachstand

Die Norderweiterung der Europäischen Union hat zu einem starken Anstieg der Verkehre zwischen Skandinavien und den anderen Ländern der Union geführt. Auch die Osterweiterung der EU hat zusätzliche Verkehre in Norddeutschland hervorgerufen. Die Autobahn A 20 ist daher notwendig, um diese überregionalen Verkehre abzuwickeln und die bestehenden großen Fernverkehrsstraßen sowie die Elbquerungen zu entlasten. Zugleich wird es auch Aufgabe der A 20 sein, einen Teil der Verkehre aufzunehmen, die durch die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung innerhalb der Metropolregion Hamburg entstehen. Die A 20 ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans (siehe externe Links) und wurde in den „vordringlichen Bedarf” eingestuft. Von Hamberge bei Lübeck in Richtung Mecklenburg-Vorpommern ist die Ostseeautobahn bereits seit Dezember 2004 lückenlos befahrbar. Nach elfjähriger Bauzeit wurde die 323 Kilometer lange Autobahn bis Stettin fertig gestellt.

Der weitere Ausbau der A 20 als Nord-West-Umfahrung Hamburgs mit fester Elbquerung bei Glückstadt bleibt prioritäres Verkehrsprojekt im norddeutschen Raum. Alle acht zukünftigen Streckenabschnitte wurden im vollen Umfang in den „vordringlichen Bedarf” eingestuft.

Eine Karte mit den geplanten acht Bauabschnitten sowie jeweiligem Planungs- und Realisierungsstand der einzelnen Abschnitte finden Sie unter Downloads.

Die Bundesregierung geht nach wie vor von einer Realisierung der Elbquerung als PPP-Projekt aus. Allerdings wird die Elbquerung verkehrlich erst dann erforderlich, wenn auch die Zulaufstrecke Autobahn A 22 in Niedersachsen in großen Teilen fertig gestellt und verkehrswirksam ist. Insgesamt muss mit Kosten für alle acht Teilstücke in Höhe von 1.654,3 Mio. Euro gerechnet werden. Frühestens im Jahr 2015 soll die komplette A 20 befahrbar sein.

Petitum

Untersuchungen hatten dokumentiert, dass die Querung der Unterelbe westlich von Hamburg das beste Nutzen-Kosten-Verhältnis hat. Die von der schleswig-holsteinischen Landesregierung präferierte Variante mit einem Elbtunnel bei Glückstadt dagegen beruht auf einer Abwägung verschiedener Aspekte, u.a. verkehrlicher und städtebaulicher Wirkungen, Umweltverträglichkeit, Effekte auf die Raumstruktur und privater Finanzierbarkeit. Bei der Präferenztrasse waren insbesondere die verbesserte verkehrliche Anbindung der strukturschwächeren Westküstenregion und der Verlauf außerhalb von Siedlungsschwerpunkten ausschlaggebend. Eine zügige Umsetzung dieses Projektes setzt eine Mobilisierung privaten Kapitals voraus. Auch wenn unsere Handelskammer sich ursprünglich für eine Querung der Elbe mit Anschluss an die A 1 bei Sittensen ausgesprochen hatte, unterstützt sie nun das Vorhaben, die Elbe bei Glücksstadt zu überqueren.

 
 

DOKUMENT-NR. 19345

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