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STANDORTPOLITIK

Das IHK-Startpaket Digitale Signatur

Unterschreiben Sie noch oder signieren Sie schon? Viele Unternehmen haben die Chance erkannt, mit der elektronischen Signatur Zeit und Geld zu sparen. Sie können Medienbrüche vermeiden und ihren Workflow erheblich verbessern.

In der Theorie ist die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur schon seit viele Jahren als vollwertiger Ersatz für die handschriftlichen Unterschriften anerkannt, in der Praxis erlebt sie erst jetzt ihren Durchbruch. Mittlerweile gibt es viele Formulare im Internet, die rechtsverbindlich elektronisch unterschrieben werden können. Die öffentliche Verwaltung stellt ebenfalls von Papier- auf IT-gestützte Verfahren um – mit der Tendenz, dass ihre Kommunikationspartner einige Vorgänge zukünftig nicht nur elektronisch signieren können, sondern sogar müssen. Auch wer sich bislang nicht für die neue Form der Unterschrift interessiert, kann also schon bald damit konfrontiert werden.

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Erstinformationen

Nutzen, Bedienung, rechtliche Bedeutung und Anwendungsmöglichkeiten der qualifizierten elektronischen Signatur mehr

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Beantragung der D-TRUST Signaturkarte

Interessenten können in der Registrierungsstelle unserer Handelskammer einen Antrag auf Erstellung eines D-Trust-Zertifikates stellen. mehr

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Beantragung einer Nachfolgekarte

Ihre Signaturkarte läuft in Kürze ab und Sie benötigen eine Folgekarte? Ein vereinfachtes Antragsverfahren steht Ihnen zur Verfügung mehr

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Sperren Ihrer qualifizierten Signaturkarte

Sie haben zwei Möglichkeiten Ihr Zertifikat sperren zu lassen mehr

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Service und Support

Technische Voraussetzungen, Anleitungen und Supportadressen mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 12733

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