Wie melde ich ein Gewerbe an? Brauche ich für mein Café eine Gaststättenkonzession? Wie beantrage ich eine Sondernutzungsgenehmigung? Und wer ist dafür zuständig? Immer wieder stehen Gründer und Unternehmer vor solchen und ähnlichen Fragen. Unsere Handelskammer unterhält eine von zwei Hamburger Geschäftsstellen des „Einheitlichen Ansprechpartners”. Hier beantworten wir Ihre Fragen aus einer Hand und runden damit unseren Service für Gründer und Unternehmen ab.
1. Was der Einheitliche Ansprechpartner für Sie tun kann:
Beratung: Wir beraten Unternehmen und Gründer aus Deutschland, Europa und der ganzen Welt über:
- gewerberechtliche Genehmigungserfordernisse und Verfahrensfragen
- Zuständigkeiten in der Hamburger Verwaltung
- Zugang zu öffentlichen Registern
- weiterführende Beratungsangebote
One-Stop-Shop für Genehmigungen: Außerdem bietet wir Ihnen als "Verfahrensmittler" im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung und -führung folgende Dienstleistungen an:
- Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung von gewerberechtlichen Anträgen, Anzeigen, Willenserklärungen und Unterlagen
- Ermittlung der zuständigen Behörden und Weiterleitung von Unterlagen an diese
- Vermittlung zwischen Unternehmen und Behörde bei Rückfragen
- Beobachtung des Verfahrensablaufs, Auskünfte zum Verfahrensstand
- Beratung zu Hilfsangeboten bei Schwierigkeiten im Verfahrensablauf
Auf den Seiten der Stadt Hamburg können Sie die in Ihrem Fall relevanten verwaltungsrechtlichen Anforderungen mit Hilfe des Verfahrensfinders ermitteln. So machen wir komplexe Behördenangelengeiten für Sie transparenter und zeitsparender.
2. Wer den Einheitlichen Ansprechpartner nutzen kann:
Die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners können grundsätzlich alle inländischen und ausländischen Unternehmen und Gründer weltweit in Anspruch nehmen. Bestimmte Branchen sind allerdings noch von gesetzlich von unserem Zuständigkeitsbereich ausgeschlossen. Für die Klärung Ihrer individuellen Anspruchsberechtigung und die gegebenenfalls notwendige Vermittlung an Fachexperten – vielfach gleich hier in unserer Handelskammer – stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
3. Wie Sie den Einheitlichen Ansprechpartner erreichen:
Sie haben freie Hand. Neu ist, dass die gesamte Verfahrensabwicklung grundsätzlich auch elektronisch über den Verfahrensfinder oder per E-Mail erfolgen kann. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen auch telefonisch sowie im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Unsere Öffnungs- und Beratungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr – auch darüber hinaus sind wir nach Absprache gern für Sie da.
Suchen Sie einen Einheitlichen Ansprechpartner in einem anderen Bundesland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU? Nutzen Sie einfach das bundesweite Portal www.einheitlicher-ansprechpartner-deutschland.de oder www.eu-go.eu.
4. Was Sie der Service des Einheitlichen Ansprechpartners kostet:
Eine Vielzahl unserer Dienstleistungen ist kostenfrei. Für die Nutzung der Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners können zum Teil aber Gebühren anfallen. Diese bemessen sich nach dem zur Fallbearbeitung eingesetzten Arbeitsaufwand. Näheres ergibt sich aus der
Gebührensatzung
. Sind Sie unsicher ob Ihr Anliegen gebührenpflichtig ist oder mit welcher Gebührenhöhe zu rechnen ist? Sprechen Sie uns einfach an. Eine bis zu halbstündige Erstberatung ist in jedem Fall gebührenfrei.
5. Wer hinter dem Einheitlichen Ansprechpartner Hamburg steht:
Träger des Einheitlichen Ansprechpartners Hamburg ist eine Kammergemeinschaft (Mitglieder neben unserer Handelskammer: Handwerkskammer Hamburg, Hamburgische Architektenkammer, Hamburgische Ingenieurkammer-Bau, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Steuerberaterkammer Hamburg). Eine zweite Geschäftsstelle wird von der Handwerkskammer Hamburg betrieben.
6. Wer beantwortet mir weitere Fragen zum Einheitlichen Ansprechpartner?
Rufen Sie uns einfach, kontaktieren uns per E-Mail oder Fax. Sie erreichen uns außerdem postalisch unter folgender Adresse (Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg, Postfach 130533, 20105 Hamburg). Weitere Hintergründe zum Einheitlichen Ansprechpartner erläutert Ihnen der Filmebeitrag der EU-Kommission auf dieser Seite.