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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Aufenthaltserlaubnis für selbständig Erwerbstätige

Sie sind kein Staatsangehöriger der EU, des EWR oder der Schweiz und möchten einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen? Für Drittstaatsangehörige gilt: für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten oder die Aufnahme einer selbständigen oder vergleichbar unselbständigen Erwerbstätigkeit ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Aufenthaltserlaubnis beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist i.d.R. vor Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft bzw. Konsulat) im Heimatland zu benatragen. Der Einreiseantrag wird anschließend an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weitergeleitet. Diese übersendet der deutschen Auslandsvertretung eine Stellungnahme, aufgrund derer die deutsche Auslandsvertretung entscheidet, ob ein Visum zur Einreise nach Deutschland erteilt werden kann.

Die Ausländerbehörde entscheidet darüber, ob die Aufenthaltserlaubnis an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden und ob eine selbständige Erwerbstätigkeit oder eine vergleichbar unselbständige Erwerbstätigkeit genehmigt werden kann. Eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit muss ausdrücklich in der Aufenthaltserlaubnis zugelassen sein, die nach Einreise von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt wird.

Unterlagen

Um das Vorhaben, insbesondere den wirtschaftlichen Hintergrund des Antrages beurteilen zu können, sollten zusammen mit dem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Lebenslauf (inkl. Schulzeugnisse, Diplome, Referenzen, Arbeitszeugnisse etc.)
  • Angestelltenvertrag bzw. Geschäftsführervertrag in Kopie
  • Gesellschafterbeschluss zur Entsendung (sofern vorhanden)
  • Unternehmerisches Konzept / Businessplan mit
    • Kapitalbedarfsplan
    • Finanzierungsplan
    • Ertragsvorschau
  • Kapitalnachweis für die Unternehmensgründung
  • Kapitalnachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes für mind. 6 Monate
  • Gesellschaftsvertrag, ggf. im Entwurf
  • Handelsregisterauszug (sofern schon vorhanden)
  • Gewerbeanmeldung (sofern vorhanden)
  • Miet-/Pachtverträge (sofern vorhanden)

Bei Kauf bzw. Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens:

  • Kaufvertrag und Inventarbewertung zum Stichtag
  • Nachweis bestehender Geschäftsverbindungen in Deutschland und/oder der EU
  • Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre
  • Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

Unternehmerisches Konzept / Businessplan

Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan ist die wichtigste Grundlage für die Beurteilung der Tragfähigkeit des unternehmerischen Vorhabens. Zum Businessplan gehören:

  • Lebenslauf (Ausbildung, beruflicher Werdegang, Branchenerfahrung, tabellarisch)
  • Konzept (Beschreibung des Vorhaben)
  • Kapitalbedarfsplan
  • Finanzierungsplan
  • Ertragsvorschau (Umsatz-, Kosten- und Gewinnerwartungen)

Sofern erforderlich:

  • Liquiditätsplanung (Gegenüberstellung von Ein- und Auszahlungen)
  • Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag (ggf. Entwürfe)
  • Kaufvertrag, Bilanzen/Jahresabschlüsse, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

Bei Firmenkauf /Beteiligung:

  • Kooperationsvertrag (z.B. Franchise-Vertrag, ggf. Entwurf)

Für die Ausarbeitung Ihres unternehmerischen Konzepts können Sie auf verschiedene Informationsunterlagen zurückgreifen, die Ihnen die nachfolgend genannten Institutionen kostenlos zur Verfügung stellen. Nutzen Sie erforderlichenfalls auch den Rat von qualifizierten Fachleuten (Steuerberater, Unternehmensberater).

 
 

DOKUMENT-NR. 54650

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