In Deutschland lebende ausländische Mitbürger können Auflagenänderung in ihrem Aufenthaltstitel beantragen, um eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben. Was ist dabei zu beachten:
Auflagenänderung beantragen
Sie haben Ihren Wohnsitz in Hamburg und möchten sich selbständig machen? Prüfen Sie bitte zuerst, ob Ihre Aufenthaltsgenehmigung mit einer Auflage gemäß dem nachfolgenden Wortlaut versehen ist "Selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet". Wenn dieser Text Bestandteil Ihrer Aufenthaltsgenehmigung ist, müssen Sie bei der Ausländerabteilung Ihres zuständigen Bezirksamts einen Antrag auf Auflagenänderung zum Zwecke der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit stellen.
TIPP: Nicht alle Formen der Aufenthaltsgenehmigung lassen eine selbständige Erwerbstätigkeit zu. In jedem Fall ist es ratsam, die Ausländerbehörde zu befragen, ob ein Antrag gestellt werden kann.
Ausländische Mitbürger, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG sind, sind auflagenfrei, d.h., sie sind gewerberechtlich gleichgestellt mit einem deutschen Staatsangehörigen. Eine Auflage könnte noch vorhanden sein, sofern die unbefristete Aufenthaltserlaubnis vor dem 28.06.2000 erteilt wurde. Dieses ist oftmals dann der Fall, wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Hamburg verlegt haben, die unbefristete Aufenthaltserlaubnis aber schon vorher erteilt wurde. In diesem Fall beantragen Sie bitte die Löschung der Auflage bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.
Abhängig von der Art Ihres Vorhabens wird die Ausländerabteilung Ihres Bezirksamts das zuständige Wirtschafts- und Ordnungsamt, unsere Handelskammer oder die Handwerkskammer um eine fachliche Stellungnahme bitten. Sie sollten darauf vorbereitet sein, dass eine oder mehrere beteiligte Institutionen mit Ihnen Kontakt aufnehmen werden. Bitte vermerken Sie stets Ihre Telefonnummer im Antrag, auch dann, wenn nicht ausdrücklich im Formblatt danach gefragt ist. Eine schnellere Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Antrages sind damit verbunden.
HINWEIS: Über Ihren Antrag zur Auflagenänderung zum Zwecke der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit entscheidet ausschließlich die zuständige Ausländerbehörde.
Unterlagen und Nachweise vorlegen
Um Ihr Vorhaben, insbesondere den wirtschaftlichen Hintergrund Ihres Antrages, beurteilen zu können, sollten Sie zusammen mit dem Antragsformular folgende Unterlagen der Ausländerbehörde einreichen:
- Lebenslauf (inkl. Schulzeugnisse, Diplome, Referenzen etc.)
- unternehmerisches Konzept (Geschäftsplan)
- Kapitalnachweis
- Kapitalbedarfsplanung
- Ertragsvorschau
- Vertragsentwürfe, wie z.B. Gesellschaftsverträge, Mietverträge, etc.
- Sonstige schriftliche Vereinbarungen
Gehen Sie vor der Genehmigung Ihres Vorhabens keine vertraglichen Verpflichtungen ein. Falls sich das nicht vermeiden lässt, versuchen Sie, einen Zusatz in den Vertrag aufzunehmen, der Ihnen ein Rücktrittsrecht einräumt, sofern die Ausländerbehörde keine Genehmigung erteilt. Beispiel: "Dieser Vertrag erhält nur Gültigkeit, sofern die zuständige Ausländerbehörde die Erlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit erteilt".
Information sammeln
Bevor Sie den Schritt in die Selbständigkeit vollziehen, gibt es viele Fragen, die in der Regel jeder Existenzgründer beantwortet haben möchte. Sie sollten Sie sich vorher ausführlich über die rechtlichen Vorschriften, Rahmenbedingungen und Finanzierungshilfen informieren.
Einen Überblick über diese Fragen gibt Ihnen unsere Broschüre "Wie mache ich mich selbständig?". Sie ist Bestandteil unseres Start-Paketes zur Existenzgründung, das Sie kostenlos im Service-Center unserer Handelskammer erhalten. Das Start-Paket umfasst u.a. Informationen zu unserem monatlichen Info-Tag für Existenzgründer und zu unseren Existenzgründungsseminaren.