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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Fördergrundsätze der Europäischen Union

Es gibt eine Vielzahl von Förderinstrumenten für Unternehmen in den verschiedenen Politikbereichen der Gemeinschaft, zum Beispiel die Gemeinschaftsprogramme für Forschung und technologische Entwicklung sowie allgemeine und berufliche Bildung oder die Fördersysteme für Joint Ventures. Die Unterstützung erfolgt in der Regel über Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften. Alle Förderaktionen sind auf Ziele und Prioritäten einzelner Politikfelder der Gemeinschaft ausgerichtet, die wiederum ihre Grundlage in den Bestimmungen der EG-Verträge haben. Um Fördermittel der Gemeinschaft zu erhalten, muss ein Unternehmen bzw. sein Projekt zur Verwirklichung der spezifischen Ziele eines Programms oder Instruments beitragen oder bestimmte damit verknüpfte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien sind in den Beschreibungen der Programme oder Förderinstrumente sowie in den jeweiligen Bewerbungsunterlagen angegeben. Nach Antragsstellung ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.

Ein Großteil der EU-Förderprogramme ist begrenzt auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die gemäß EU-Definition weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und entweder weniger als 40 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften oder deren Bilanzsumme weniger als 27 Millionen Euro beträgt.

Häufig steht der europäische Mehrwert im Vordergrund, der die Einbindung von mindestens einem weiteren Unternehmen aus einem anderen EU-Land vorsieht. Hierbei geht es um gemeinsame Aktivitäten; geschäftliche Kontakte - wie beispielsweise ein Kunden-/Lieferantenverhältnis - reichen nicht aus. Da Forschungseinrichtungen und Universitäten in der Regel über Erfahrungen mit EU-Anträgen verfügen, raten wir Unternehmen, die sich erstmalig mit diesem Prozedere auseinandersetzen, sich möglichst diesen Institutionen als Partner anzuschließen oder eine versierte Beratungsgesellschaft zu konsultieren. Neben den deutschen Außenhandelskammern ist auch die Datenbank CORDIS bei der Partnersuche behilflich.

Weitere Ansprechstellen (unter externe Links):

  • CORDIS Hinweise zur Partnersuche und Informationen über die Forschungsprogramme der EU
  • Deutsche Auslandshandelskammern
  • Förderdatenbank des Bundesminsterium für Wirtschaft und Technologie
  • Mittelstandsförderinstitut Hamburg
  • Informationen über Europa
  • Initiative für anwendungsnahe Forschung in Europa
    Tel. 02 28 38 21 –1352
    Fax 02 28 38 21 –1353
    E-Mail: eureka@dlr.de

Die Commerzbibliothek der Handelskammer Hamburg hält umfangreiche Literatur für die verschiedensten Förderprogramme für Sie bereit.  

 
 

DOKUMENT-NR. 5097

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