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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

’Small Business Act’ für Europa

Die EU entdeckt den Mittelstand. Der "Small Business Act" umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen die EU kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stärken will - von Finanzierungserleichterungen über besseren Zugang zu öffentlichen Vergabeverfahren bis hin zur Förderung der Existenzgründung durch Frauen.

Kleine und mittlere Betriebe spielen eine Schlüsselrolle für die wirtschaftliche Entwicklung Europas. Allerdings stehen diese Unternehmen häufig vor enormen bürokratischen Hürden. Zukünftig sollen europäische KMU besser unterstützt und gezielter gefördert werden, damit sie ihr Potenzial, langfristig nachhaltiges Wachstum und mehr Arbeitsplätze zu schaffen, voll ausschöpfen können. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission einen „Small Business Act” (SBA) für Europa vorgestellt. Ziel des SBA ist es, das Motto „think small first” zur Handlungsmaxime aller politischen und verwaltungstechnischen Entscheidungen in der EU und in den Mitgliedstaaten machen.

Zehn Grundsätze
Der SBA basiert auf zehn übergeordneten Grundsätzen, die für die Planung und Durchführung politischer Maßnahmen auf europäischer und mitgliedstaatlicher Ebene maßgebend sein sollen:

  • Günstigere Bedingungen für Unternehmer und Familienbetriebe
  • Zweite Chance für insolvente Unternehmer
  • Abbau von Verwaltungsaufwand: „think small first”
  • KMU-freundliche Verwaltungsverfahren
  • Verbesserter Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen und Beihilfen
  • Erleichterter Zugang zu Kapital
  • Verbesserter Zugang zum Binnenmarkt
  • Förderung von Ausbildung und Innovation
  • Unterstützung in Umweltschutzangelegenheiten
  • Verbesserter Zugang zu Märkten außerhalb der EU

Neue Rechtsvorschriften
Ferner schlägt die EU-Kommission in vier, aus ihrer Sicht zentralen Bereichen neue Rechtsvorschriften vor:

  • Eine neue allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung soll Verfahren vereinfachen und Kosten sparen.
  • Durch ein neues Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Société privée européenne – SPE) sollen in allen EU-Mitgliedstaaten Europäische Privatgesellschaften gegründet werden können. Grenzüberschreitend tätige Unternehmen müssen bislang in jedem Mitgliedstaat, in dem sie tätig werden wollen, Tochterunternehmen mit jeweils unterschiedlicher Rechtsform gründen.
  • Für lokal erbrachte, arbeitsintensive Dienstleistungen soll künftig ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz erhoben werden können.
  • Eine für 2009 geplante Änderung der Richtlinie über Zahlungsverzögerungen soll Zahlungsfristen auf 30 Tage beschränken.

Wichtig
Das verkündete Leitmotiv „think small first” müssen sämtliche Entscheidungsträger auf europäischer Ebene ab sofort beherzigen. Die Antidiskriminierungsdiskussion wird hierbei zu einer ersten Herausforderung: Eine Ausweitung der Gleichbehandlungsregeln auf Zivilrecht, Sozialrecht, Gesundheit oder weitere Bereiche würde den Small Business Act ad absurdum führen, denn neue Bürokratie geht zuallererst zu Lasten kleiner Unternehmen ohne Spezialabteilungen zur Abarbeitung von solchen Formalia.

Richtig
Die EU und die Mitgliedsstaaten müssen den Abbau von Bürokratie konsequent vorantreiben. Dabei sind nicht nur die aktuell gültigen Rechtsakte zu entschlacken - auch alle zukünftigen Verordnungen und Richtlinien müssen so bürokratiearm wie möglich aufgebaut sein. Europäische Förderprogramme sollte die EU konsequent auf schlankere Antragsprozeduren hin überprüfen. Der vorgelegte Kommissionsentwurf kann hier nur ein Zwischenschritt sein.

Fragwürdig
Bei der angekündigten Gründung von European Business Centers (EBC) in Drittmärkten sollte die EU den Aufbau teurer Parallelstrukturen vermeiden und das Know-how der bestehenden Netzwerke von Auslandshandelskammern und anderen europäischen Partnern nutzen. Im Rahmen unternehmensnaher Public-Private-Partnership-Modelle bieten sie den Unternehmen die Dienstleistungen an, die sie für einen erfolgreichen Markteinstieg benötigen.

Gut
Egal ob in Spanien, Polen oder Schweden - wenn das Statut der Europäischen Privatgesellschaft verabschiedet wird, kann in jedem Land der EU eine Tochtergesellschaft nach gleichem Schema gegründet werden. Informations-, Recherche- und Beratungskosten der Unternehmen im Vorfeld der Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft würden sich ebenso wie der Zeitaufwand reduzieren. Grundsätzlich eine gute Sache. Die Praktikabilität der vorgeschlagen Vorschriften muss allerdings noch im Detail diskutiert werden. Was noch fehlt: Eine Mustersatzung würde die Unternehmen unterstützen und die Kosten für die Gründung von Tochtergesellschaften weiter reduzieren.

Schlecht
Die geplanten reduzierten Mehrwertsteuersätze für regional angebotene arbeitsintensive Dienstleistungen kann zu Wettbewerbsverzerrungen, reduzierten Innovationsanreizen, neuer Bürokratie infolge von Abgrenzungsproblemen und vor allem zu Steuererhöhungen an anderer Stelle führen.

 
 

DOKUMENT-NR. 48588

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