Die EU entdeckt den Mittelstand. Der "Small Business
Act" umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen die EU kleine
und mittlere Unternehmen (KMU) stärken will - von
Finanzierungserleichterungen über besseren Zugang zu öffentlichen
Vergabeverfahren bis hin zur Förderung der Existenzgründung durch
Frauen.
Kleine und mittlere Betriebe spielen eine Schlüsselrolle für die
wirtschaftliche Entwicklung Europas. Allerdings stehen diese
Unternehmen häufig vor enormen bürokratischen Hürden.
Zukünftig sollen europäische KMU besser unterstützt und
gezielter gefördert werden, damit sie ihr Potenzial,
langfristig nachhaltiges Wachstum und mehr Arbeitsplätze zu
schaffen, voll ausschöpfen können. Vor diesem Hintergrund hat die
Europäische Kommission einen „Small
Business Act” (SBA) für Europa vorgestellt. Ziel des SBA ist
es, das Motto „think small first” zur Handlungsmaxime
aller politischen und verwaltungstechnischen Entscheidungen in der
EU und in den Mitgliedstaaten machen.
Zehn Grundsätze
Der SBA basiert auf zehn übergeordneten Grundsätzen, die für die
Planung und Durchführung politischer Maßnahmen auf europäischer und
mitgliedstaatlicher Ebene maßgebend sein sollen:
- Günstigere Bedingungen für Unternehmer und
Familienbetriebe
- Zweite Chance für insolvente Unternehmer
- Abbau von Verwaltungsaufwand: „think small first”
- KMU-freundliche Verwaltungsverfahren
- Verbesserter Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen und
Beihilfen
- Erleichterter Zugang zu Kapital
- Verbesserter Zugang zum Binnenmarkt
- Förderung von Ausbildung und Innovation
- Unterstützung in Umweltschutzangelegenheiten
- Verbesserter Zugang zu Märkten außerhalb der EU
Neue Rechtsvorschriften
Ferner schlägt die EU-Kommission in vier, aus ihrer Sicht
zentralen Bereichen neue Rechtsvorschriften vor:
- Eine
neue allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung soll Verfahren
vereinfachen und Kosten sparen.
- Durch ein neues Statut der Europäischen
Privatgesellschaft (Société privée européenne – SPE) sollen in
allen EU-Mitgliedstaaten Europäische Privatgesellschaften gegründet
werden können. Grenzüberschreitend tätige Unternehmen müssen
bislang in jedem Mitgliedstaat, in dem sie tätig werden wollen,
Tochterunternehmen mit jeweils unterschiedlicher Rechtsform
gründen.
- Für lokal erbrachte, arbeitsintensive Dienstleistungen
soll künftig ein
ermäßigter Mehrwertsteuersatz erhoben werden können.
- Eine für 2009 geplante Änderung der Richtlinie über
Zahlungsverzögerungen soll Zahlungsfristen auf 30 Tage
beschränken.
Wichtig
Das verkündete Leitmotiv „think small first” müssen sämtliche
Entscheidungsträger auf europäischer Ebene ab sofort beherzigen.
Die Antidiskriminierungsdiskussion wird hierbei zu einer ersten
Herausforderung: Eine Ausweitung der Gleichbehandlungsregeln auf
Zivilrecht, Sozialrecht, Gesundheit oder weitere Bereiche würde den
Small Business Act ad absurdum führen, denn neue Bürokratie geht
zuallererst zu Lasten kleiner Unternehmen ohne Spezialabteilungen
zur Abarbeitung von solchen Formalia.
Richtig
Die EU und die Mitgliedsstaaten müssen den Abbau von Bürokratie
konsequent vorantreiben. Dabei sind nicht nur die aktuell gültigen
Rechtsakte zu entschlacken - auch alle zukünftigen Verordnungen und
Richtlinien müssen so bürokratiearm wie möglich aufgebaut sein.
Europäische Förderprogramme sollte die EU konsequent auf schlankere
Antragsprozeduren hin überprüfen. Der vorgelegte Kommissionsentwurf
kann hier nur ein Zwischenschritt sein.
Fragwürdig
Bei der angekündigten Gründung von European Business Centers
(EBC) in Drittmärkten sollte die EU den Aufbau teurer
Parallelstrukturen vermeiden und das Know-how der bestehenden
Netzwerke von Auslandshandelskammern und anderen europäischen
Partnern nutzen. Im Rahmen unternehmensnaher
Public-Private-Partnership-Modelle bieten sie den Unternehmen die
Dienstleistungen an, die sie für einen erfolgreichen Markteinstieg
benötigen.
Gut
Egal ob in Spanien, Polen oder Schweden - wenn das Statut der
Europäischen Privatgesellschaft verabschiedet wird, kann in jedem
Land der EU eine Tochtergesellschaft nach gleichem Schema gegründet
werden. Informations-, Recherche- und Beratungskosten der
Unternehmen im Vorfeld der Gründung einer ausländischen
Tochtergesellschaft würden sich ebenso wie der Zeitaufwand
reduzieren. Grundsätzlich eine gute Sache. Die Praktikabilität der
vorgeschlagen Vorschriften muss allerdings noch im Detail
diskutiert werden. Was noch fehlt: Eine Mustersatzung würde die
Unternehmen unterstützen und die Kosten für die Gründung von
Tochtergesellschaften weiter reduzieren.
Schlecht
Die geplanten reduzierten Mehrwertsteuersätze für regional
angebotene arbeitsintensive Dienstleistungen kann zu
Wettbewerbsverzerrungen, reduzierten Innovationsanreizen, neuer
Bürokratie infolge von Abgrenzungsproblemen und vor allem zu
Steuererhöhungen an anderer Stelle führen.