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Fachkundeprüfung Rettungsdienst mit Kraftfahrzeugen (Dokument-Nr.: 1485)
Externe Links
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Feuerwehr Hamburg (Link: http://www.feuerwehr.hamburg.de)
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Bezirksämter Hamburg (Link: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/bezirke/start.html)
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Das Hamburgische Rettungsdienstgesetz regelt in Hamburg die Notfallrettung und den Krankentransport. Derzeit ist es in Hamburg aufgrund der Vergabebeschränkungen nicht möglich, gewerbliche Notfallrettung zu betreiben. Im Krankentransport ist die Zahl der Genehmigungen in Hamburg nicht kontingentiert, so dass es aus diesem Grund hier keine Zulassungsbeschränkungen gibt.
Welche Voraussetzungen Sie für eine Gründung im Bereich des qualifizierten Krankentransports mit Kraftfahrzeugen erfüllen müssen:
Für die Gründung eines Unternehmens im Krankentransport benötigen Sie eine Genehmigung. Entsprechend dem Hamburgischen Rettungsdienstgesetz vom 9. Juni 1992 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 27/1992) in Verbindung mit der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr vom 15. Juni 2000 (BGBL Teil I S. 851 vom 23. Juni 2000) müssen Sie hierfür Folgendes nachweisen:
Wie Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen:
Ihre fachliche Eignung belegen Sie in der Regel durch eine Fachkundeprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer.
Die Industrie- und Handelskammer Berlin bietet die Fachkundeprüfung an. Die Handelskammer Hamburg ist für Prüfungsbewerber mit Wohnsitz in Hamburg zuständig und stellt diesen eine Freistellungsbescheinigung aus. Weitere Informationen zur Prüfung und Vorbereitung auf die Prüfung finden Sie unter "Mehr zum Thema".
Sie können von der Fachkundeprüfung befreit werden, wenn Sie eine leitende Tätigkeit in einem Unternehmen nachweisen können, das die beantragte Art der Tätigkeit zum Gegenstand hat. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Genehmigungsbehörde.
Wie Sie Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen:
Der Gesetzgeber verlangt von Ihnen ein Mindest-Eigenkapital. Für das erste Fahrzeug, das Sie einsetzen, müssen Sie mindestens 2.250 € und für jedes weitere Fahrzeug 1.250 € nachweisen.
Für den Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit benötigen Sie insgesamt:
Wie Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen:
Für den Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis. Dieses darf nicht älter als drei Monate sein und muss von Ihnen bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Die Behörde für Inneres als Genehmigungsbehörde kann außerdem von Ihnen Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder Registerauszüge von allen jenen Stellen verlangen, von denen Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften registriert werden. Sie kann diese auch mit Ihrem Einverständnis dort anfordern.
Wo Sie die Genehmigung beantragen:
Haben Sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wenden Sie sich zur Beantragung der Genehmigung bitte persönlich an die
Behörde für Inneres
Hauptfeuerwache
Westphalensweg 1
20099 Hamburg
Tel.: 040/42851-4862
Darüber hinaus müssen Sie Ihr Gewerbe nach Erteilung der Genehmigung bei Ihrem zuständigen Orts- oder Bezirksamt anmelden.
Für weitere Informationen über eine Tätigkeit im Krankentransport stehen Ihnen in Hamburg auch die folgenden Verbände zur Verfügung:
VdpK
Verband der privaten Krankenbeförderungsunternehmen e.V.
Geschäftsstelle: Auf dem Königslande 17,
22041 Hamburg
Tel.: 040 656 85 136
Fax: 040 656 85 1720
Arbeitsgemeinschaft Krankenbeförderung e.V.
Geschäftsstelle: Bleickenallee 38 a
22763 Hamburg
Tel.: 040 / 88 16 86 16 oder 040 / 66 90 88 01
Fax: 040 / 40 80 40
Publikationen über allgemeine Fragen zur Existenzgründung erhalten Sie im Service-Center der Handelskammer Hamburg,
Tel. 040/36138-138.
© Handelskammer Hamburg.
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