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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Fachkundeprüfung Rettungsdienst mit Kraftfahrzeugen
Wenn Sie als Unternehmer gewerblichen Rettungsdienst durchführen wollen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Sie weisen diese in der Regel durch Ablegung einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer nach. Die Industrie- und Handelskammer Berlin bietet die Fachkundeprüfung an. Die Handelskammer Hamburg ist für Prüfungsbewerber mit Wohnsitz in Hamburg zuständig und stellt diesen eine Freistellungsbescheinigung aus.
I. Prüfungsanforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen und einem mündlichen Teil. Sie wird an einem Tag durchgeführt und umfasst folgende Sachgebiete:
- Recht
- Berufsbezogenes Recht einschließlich Vorschriften über Berufszugang und Berufsausübung auf den Gebieten:
- Personenbeförderungsrecht
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Beförderungsvertragsrecht - Grundzüge des allgemeinen berufsbezogenen Rechts auf den Gebieten:
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht
- Steuerrecht
2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
- Zahlungsverkehr und Finanzierung
- Beförderungsentgelte und –bedingungen
- Buchführung
- Versicherungswesen
3. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
- Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Fernsprech- und Funkverkehr
4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Grundregeln des Umweltschutzes bei der
Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
5. Rechtliche Grundlagen des Rettungswesens
6. Besetzungsvorschriften und Personalqualifizierung
7. Rettungsdienstliche Ausstattung der Fahrzeuge
8. Hygienevorschriften
II. Wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten können
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung erfordert eine eingehende fachliche Vorbereitung. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Die folgenden in Hamburg ansässigen Veranstalter führen in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die obengenannten Sachgebiete 1 - 4 durch. Weitere Informationen zu diesen Kursen erhalten Sie ebenfalls dort:
Landesverband Hamburger Taxenunternehmer e.V.
Süderstraße 153 a
20537 Hamburg
Tel.: 040/25 70 10
Verband für das Personenverkehrsgewerbe Hamburg e.V.
Alsterdorfer Str. 276/278
22297 Hamburg
Tel.: 040/44 86 43
Verkehrsseminare.com
Ellen Marbs & Hans-Otto Siemers GbR
c/o Fahrschule Schünke
Wilhelm-Strauß-Weg 10
21109 Hamburg
Tel.: 0800/0561 561
www.verkehrsseminare.com
Hansa Funktaxi e.G.
Am Schiffbeker Berg 6 a
22111 Hamburg
Tel.: 040/ 211 195-312
Ausbildungen und Schulungen
Folgende gesetzliche Regelungswerke sollten Sie für die Vorbereitung hinzuziehen:
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO Kraft)
- Berufszugangs-Verordnung PbefG
- Hamburgisches Rettungsdienstgesetz
- Rettungsassistentengesetz
- Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst
- Anlage zu Ziffer 4.5.3 der "Richtlinie für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen"(Hygieneanforderungen an den Krankentransport einschließlich Rettungstransport in Krankenkraftwagen)
- Infektionsschutzgesetz
- EN 1789







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