. .
Illustration

EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Waffenhandel

Unter welchen Voraussetzungen Sie mit Schusswaffen und Munition handeln dürfen:

Nach § 21 Abs. 1 + 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1, No. 1 + 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) dürfen Sie den Handel mit oder den Vertrieb von Schusswaffen oder Munition nur ausüben, wenn Sie die erforderliche Erlaubnis der zuständigen Behörde besitzen. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihre Fachkunde nachweisen.

Als fachkundig , d.h. ohne Prüfungsnotwendigkeit gelten insoweit Büchsenmacher, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen.

Wenn Sie diese Nachweise nicht erbringen können, müssen Sie Ihre Fachkunde durch eine Prüfung vor der Handelskammer nachweisen.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, ist es in Hamburg notwendig, zunächst bei der
Polizei Hamburg
Waffen- und Jagdangelegenheiten
J 411
Grüner Deich 1
20097 Hamburg
Tel. 040/ 4286-67611
Mail: irmtraut.mueller@polizei.hamburg.de

einen Antrag auf eine Waffenhandelsgenehmigung zu stellen.

Die Erlaubnis kann verweigert werden, wenn der Antragsteller

  • die erforderliche Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung nicht besitzt,
  • nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
  • weder seinen gewöhnlichen Aufenthalt noch eine gewerbliche Niederlassung im Geltungsbereich des Gesetzes hat.

Das Amt leitet Ihren Antrag dann der Handelskammer mit der Bitte um Abnahme einer Fachkundeprüfung zu. Erst dann können wir Sie zu einer Prüfung einladen.

Sie werden in der Handelskammer von einem Prüfungsausschuss geprüft, der aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern (einem selbständigen Waffenhändler und einem Angestellten im Waffenhandel ) besteht. Sie werden sowohl mündlich, als auch in der praktischen Handhabung von Schusswaffen und Munition geprüft. Die Einzelprüfungen dauern je nach beantragtem Handelssortiment zwischen 30 und 60 Minuten. Die Prüfungsgebühr beträgt 205,- € pro Teilnehmer und ist im voraus zu entrichten. Sie erhalten Einladung und Rechnung nach Eingang Ihrer Anmeldung rechtzeitig vorher.

Wenn Sie die umfassende Fachkunde (Schusswaffen und Munition aller Art) nicht benötigen oder nachweisen wollen, können Sie in folgenden Einzeldisziplinen geprüft werden:

  1. Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte
    1.1 Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen
    1.2 Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition,
    Schalldämpfer
    1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß § 22 WaffG
    1.4 Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als
    12 mm Durchmesser
    1.5 Luftdruck-, Federdruck- und CO 2 – Waffen
    1.6 Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte, die nicht unter 1 bis 5
    fallen
  2. Munition
    2.1 Munition zum Verschießen aus Büchsen und Flinten (1.1)
    2.2 Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern (1.2)
    2.3 Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
    2.4 Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12mm Durchmesser (1.4)
    2.5 Munition für Luftdruck, Federdruck- und CO 2 – Waffen
    2.6 Munition zum Verschießen aus sonstigen Schusswaffen und ihnen gleichstehenden Geräten (1.6)

Schusswaffen und zugehörige Munition werden grundsätzlich zusammen geprüft. Sie können aus den Nummern 1.1 – 1.6 eine beliebige Auswahl treffen. Mit Einverständnis der Landespolizeiverwaltung – zentrale Waffenangelegenheiten – Grüner Deich 1, 20097 Hamburg können Sie in Hamburg einen Antrag stellen, dass nur die Munition nach den Ziffern 2.1 – 2.6 geprüft wird. Entsprechendes gilt für die Waffenprüfung. Der Rechnungsbetrag verändert sich dadurch allerdings nicht. Ihre Bescheinigung lautet in jedem Falle auf die geprüften Sparten.

Wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten können:

Für die theoretische Vorbereitung können Sie bei uns an der Kasse im Service Center oder im Shop den Fragenkatalog "Waffenhandel - Rechtsgrundlagen für die Fachkundeprüfung”, herausgegeben vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag, erwerben, Preis: 16,50 €. Er dient als Mindestprüfumfang.

Weitere Literatur: Hennig, Rolf: „Die Waffensachkundeprüfung in Frage und Antwort”, 20. Auflage 2000; BLV – Verlagsgesellschaft, Preis: 14,95 €.
Martini, Karl-Heinz: „Das Waffensachkundebuch”, 12. Auflage 2000; Journalverlag Schwend GmbH, Preis: 12,70 €.

Ochs, Rudolf/ Boden Heiko: „Waffensachkundeprüfung leicht gemacht”. Leitfaden zur Vorbereitung auf die Prüfung. 4. Auflage 2004; Verlag Richard Boorberg, Preis 18,00 €.

Pawlas, Karl R. : Munitionshandbuch”, 3. Auflage 1998; Journal-Verlag, Schwäbisch Hall. Preis: 6,90 €.

Kurse zur Prüfungsvorbereitung werden z. Zt . angeboten von :

Fa. WUELFEL Seminar GmbH, Hildesheimer Str. 305, 30519 Hannover, Tel.: 0511 – 984 96 33,
Fa. 1. Suhler Waffenschule (SWS) Johann-Sebastian-Bach Str. 82, 98529 Suhl

Fa. Reiner Herrmann, Bahnhofstraße 1, 74677 Dörzbach, Tel. 07937 / 803717

Fa. Waffen BURG Inhaber Mario Burg, Sonnenbichl 10, 82393 Iffeldorf, Tel. 0176 / 20 13 90 88

Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular, das Sie nebenstehend zum Download finden.

 
 

DOKUMENT-NR. 5061

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 040 36138138
  • Fax: 040 36138401

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • NEUERWERBUNGEN DER COMMERZBIBLIOTHEK

Informieren Sie sich über aktuelle Publikationen in unserer Commerzbibliothek. mehr

  • SACHKUNDEPRÜFUNGEN