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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Unterrichtung im Gaststättengewerbe

Wer eine Gaststätte oder ein Hotel betreiben wollte, benötigte hierfür bisher eine Gaststättenerlaubnis. Seit dem 1. Juli 2005 ist diese nur noch dann erforderlich, wenn Sie in Ihrem Betrieb Alkohol ausschenken.

Die für den Alkoholausschank erforderliche Genehmigung beantragen Sie bei Ihrem Verbraucherschutzamt. Erst wenn diese Genehmigung und die zusätzlich erforderliche Gewerbeanmeldebescheinigung vorliegen, dürfen Sie mit Ihrer Gewerbetätigkeit beginnen.

Nachweis der fachlichen Eignung

Für die Erteilung der Konzession ist es u.a. notwendig, Ihre fachliche Eignung nachzuweisen (weitere Voraussetzungen finden Sie unter der Rubrik mehr zum Thema) In der Regel weisen Sie Ihre fachliche Eignung durch die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung nach.

Inhalte der Unterrichtung

Die Unterrichtung vermittelt Ihnen in Grundzügen Kenntnisse einer gastgewerblichen Tätigkeit. Sie erstreckt sich über die Inhalte Hygienevorschriften einschließlich des Infektionsschutzgesetzes und des Lebensmittelrechtes. Thematisiert werden weiterhin Jugend- und Lärmschutz sowie Gaststätten- und Sperrzeitverordnung.

Grundsätzliche Informationen zur Unterrichtung im Gaststättengewerbe

Die Gaststättenunterrichtung findet ein Mal im Monat in unserer Handelskammer statt. Die o.g. Themengebiete werden nicht nur vorgetragen, sondern erfordern Ihre aktive Mitarbeit. Die Unterrichtung dauert ca. 4 Stunden, beginnt jeweils um 13.00 Uhr und endet gegen 17.00 Uhr. Ihre Teilnahmebescheinigung, die Sie für die Beantragung Ihrer Konzession benötigen, erhalten Sie direkt im Anschluss an die Unterrichtung. Diese Bescheinigung gilt unbefristet im ganzen Bundesgebiet. Die Teilnahmegebühr für die Unterrichtung beträgt 50 Euro.

Die Anmeldung zur Gaststättenunterrichtung setzt eine persönliche Anmeldung unter Vorlage des Personalausweises/Reisepass und Meldebestätigung voraus. Besuchen Sie hierfür innerhalb unserer Öffnungszeiten unser Service Center. Eine rechtzeitige Anmeldung zur Unterrichtung ist aufgrund begrenzter Teilnehmerzahlen erforderlich. Weitere Informationen zur Unterrichtung erhalten Sie unter Tel.: 040/ 36 13 8 138.

Für Interessenten, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, um dieser Unterrichtung folgen zu können, bieten wir ca. alle sechs Wochen eine Sonderunterrichtung an. Die Teilnahmegebühr für diese Sonderunterrichtung beträgt 135,-- Euro. An dieser Veranstaltung können Sie nur in Begleitung eines anerkannten Dolmetscher teilnehmen.

Wann ist eine Teilnahme an der Unterrichtung im Gaststättengewerbe nicht erforderlich

Eine Befreiung von der Unterrichtung ist nach der Verwaltungsvorschrift für die Gaststättenunterrichtung in bestimmten Fällen möglich. Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, zu deren Prüfungsinhalten auch lebensmittelrechtliche Vorschriften gehören. Bitte finden Sie sich hierfür mit Ihrem Original-Prüfungszeugnis und Ihrem Personalausweis in unserem Service Center ein. Eine Liste mit Befreiungsmöglichkeiten von der Gaststättenunterrichtung finden Sie unter der Rubrik mehr zum Thema.