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Existenzgründung im Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen und Mietwagen (Dokument-Nr.: 27759)
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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (Link: http://www.hamburg.de/omnibusverkehr/)
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Wer als Unternehmer Omnibusverkehr durchführen oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr anbieten möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Genehmigungsbehörde in Hamburg ist die
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt,
Baurechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht,
Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg.
Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung ist der Nachweis Ihrer fachlichen Eignung. Dieser erfolgt in der Regel über eine Prüfung bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz, so dass die Handelskammer Hamburg dann für Sie zuständig ist, wenn Sie mit erstem Wohnsitz in Hamburg gemeldet sind. In Ausnahmefällen kann von dieser Zuständigkeitsregelung abgewichen werden und bedarf auf jeden Fall der Zustimmung der eigentlich zuständigen IHK. Weitere Gründungsvoraussetzungen finden Sie unter der Doumentnummer 27759 in unserem Merkblatt „Existenzgründung Straßenpersonenverkehr".
I. Welche Prüfungsanforderungen bestehen:
Die Gsamtprüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen und einem mündlichen Teil, die sämtlich an einem Tag durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Bewerber mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils maximal erreichbaren Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden. Die Dauer der schriftlichen Prüfungsteile beträgt jeweils zwei Stunden und der mündliche Prüfungsteil je Prüfling ca. 30 Minuten. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung bereits als nicht bestanden zu werten ist. Ferner entfällt sie auch dann, wenn der Prüfling die für das Bestehen erforderlichen Punkte bereits mit den beiden schriftlichen Prüfungsteilen erzielt hat (dies entspricht 80% der mit beiden schriftlichen Teilen maximal erreichbaren Punkten).
Die Prüfung umfasst die folgenden Sachgebiete:
Bürgerliches Recht
Der Bewerber muss insbesondere
| 1. | die wichtigsten Verträge, die im Personenverkehrsgewerbe üblich sind, sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten kennen; |
| 2. | in der Lage sein, einen rechtsgültigen Beförderungsvertrag, insbesondere betreffend die Beförderungsbedingungen auszuhandeln; |
| 3. | eine Reklamation seines Auftraggebers über Schäden, die den Fahrgästen oder deren Gepäck bei einem Unfall während der Beförderung zugefügt werden, oder über Schäden aufgrund von Verspätungen sowie die Auswirkungen dieser Reklamation auf seine vertragliche Haftung analysieren können. |
Handelsrecht
Der Bewerber muss insbesondere
| 1. | die Bedingungen und Formalitäten für die Ausübung des Berufs und die allgemeinen Verpflichtungen der Kaufleute (Eintragung, Geschäftsbücher usw.) sowie die Konkursfolgen kennen; |
| 2. | ausreichende Kenntnisse der Rechtsformen von Handelsgesellschaften sowie die Vorschriften für die Gründung und Führung dieser Gesellschaften besitzen. |
Sozialrecht
Der Bewerber muss insbesondere
| 1. | die Aufgabe und die Arbeitsweise derjenigen, die im Personenverkehrsgewerbe zur Wahrung der Arbeitnehmerinteressen tätig sind kennen (Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalvertreter, Arbeitsinspektoren usw.); |
| 2. | die Verpflichtungen der Arbeitgeber im Bereich der sozialen Sicherheit kennen; |
| 3. | die Regeln für Arbeitsverträge der einzelnen Arbeitnehmergruppen von Personenverkehrsunternehmen kennen (Form der Verträge, Verpflichtungen der Vertragsparteien, Arbeitsbedingungen und -dauer, bezahlter Jahresurlaub, Arbeitsentgelt, Auflösung des Arbeitsverhältnisses usw.); |
| 4. | die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals betreffenden Bestimmungen sowie die Maßnahmen zur praktischen Durchführung kennen. |
Steuerrecht
Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften kennen für
| 1. | die Mehrwertsteuer auf Verkehrsleistungen; |
| 2. | die Kraftfahrzeugsteuern; |
| 3. | die Steuern auf bestimmte Fahrzeuge, die im Personenkraftverkehr verwendet werden, sowie die Gebühren und Vorschriften für die Benutzung bestimmter Verkehrswege; |
| 4. | die Einkommensteuern. |
Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
Der Bewerber muss insbesondere
| 1. | die rechtlichen und praktischen Bestimmungen für die Verwendung von Schecks, Wechseln, Eigenwechseln, Kreditkarten und anderen Zahlungsmitteln und -verfahren kennen; |
| 2. | die verschiedenen Kreditformen (Bankkredite, Dokumentenkredite, Kautionen, Hypotheken, Leasing, Miete, Factoring usw.) sowie die damit verbundenen Kosten und Verpflichtungen kennen; |
| 3. | die Inhalte einer Bilanz verstehen können, |
| 4. | ein Betriebsergebnis lesen und verstehen können; |
| 5. | die Finanz- und Rentabilitätslage des Unternehmens insbesondere aufgrund von Finanzkennziffern analysieren können; |
| 6. | ein Budget ausarbeiten können; |
| 7. | die Kostenbestandteile (fixe Kosten, variable Kosten, Betriebskosten, Abschreibungen usw.) kennen und je Fahrzeug, Kilometer und Fahrt berechnen können; |
| 8. | einen Stellenplan für das gesamte Personal des Unternehmens und Arbeitspläne usw. aufstellen können; |
| 9. | die Grundlagen der Marktforschung (des "Marketing"), der Förderung des Verkaufs von Verkehrsleistungen, der Zusammenstellung von Kundenkarteien, der Werbung, der Öffentlichkeitsarbeit usw. kennen; |
| 10. | die im Personenverkehr üblichen Versicherungen (Haftpflichtversicherung für Personen, Sachen und Gepäck) mit ihrem Versicherungsschutz und ihren Verpflichtungen kennen; |
| 11. | die Telematikanwendungen im Straßenverkehr kennen; |
| 12. | die Regeln für die Tarife und die Preisbildung im öffentlichen und privaten Personenverkehr anwenden können; |
| 13. | die Regeln für die Ausstellung von Rechnungen für Personenkraftverkehrsleistungen anwenden können. |
Zugang zum Markt
Der Bewerber muss insbesondere
| 1. | die Regelungen für den gewerblichen Straßenpersonenverkehr, den Einsatz von Mietfahrzeugen, die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer, insbesondere die Vorschriften für die Ordnung des Gewerbes, den Zugang zum Beruf, die Genehmigungen zum inner- und außergemeinschaftlichen Straßenpersonenverkehr sowie über Kontrollen und die Ahndung von Zuwiderhandlungen kennen; |
| 2. | die Regelungen für die Gründung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens kennen; |
| 3. | die Schriftstücke für die Erbringung von Straßenverkehrsleistungen kennen und Kontrollverfahren schaffen können, um sicherzustellen, dass zu jeder Beförderung ordnungsgemäße Schriftstücke insbesondere über das Fahrzeug, den Fahrer, das Beförderungsgut oder das Gepäck im Unternehmen aufbewahrt und im Fahrzeug mitgeführt werden; |
| 4. | die Regeln für die Ordnung der Personenkraftverkehrsmärkte kennen; |
| 5. | die Regeln für die Einrichtung von Verkehrsdiensten kennen und Verkehrspläne aufstellen können. |
Technische Normen und technischer Betrieb
Der Bewerber muss insbesondere
| 1. | die Regeln für die Gewichte und Abmessungen der Fahrzeuge in den Mitgliedsstaaten; |
| 2. | je nach dem Bedarf des Unternehmens die Fahrzeuge und ihre Bauteile (Fahrgestell, Motor, Getriebe, Bremsanlagen usw.) auswählen können; |
| 3. | die Formalitäten für die Erteilung der Betriebserlaubnis, die Zulassung und die technische Überwachung dieser Fahrzeuge kennen; |
| 4. | die Maßnahmen gegen Luftverschmutzung durch Abgase der Kraftfahrzeuge und gegen Lärmbelastung treffen können; |
| 5. | Pläne für die regelmäßige Wartung der Fahrzeuge und ihrer Ausrüstung aufstellen können; |
Sicherheit im Straßenverkehr
Der Bewerber muss insbesondere
| 1. | die erforderliche Qualifikationen des Fahrpersonals kennen (Führerscheine Fahrerlaubnis, Lenkberechtigung, ärztliche Bescheinigungen, Befähigungszeugnisse usw.); |
| 2. | durch Maßnahmen sicherstellen können, dass die Fahrer die Regeln, die Verbote und die Verkehrsbeschränkungen in den einzelnen Mitgliedstaaten (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsrechte, Halten und Parken, Scheinwerfer und Leuchten, Straßenverkehrzeichen usw.) einhalten; |
| 3. | Anweisungen an die Fahrer zur Überprüfung der Sicherheitsvorschriften für den Zustand der Fahrzeuge, der Ausrüstung und der Ladung sowie für sicherheitsbewusstes Fahren ausarbeiten können; |
| 4. | in der Lage sein, Maßnahmen für das Verhalten bei Unfällen auszuarbeiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Wiederholung von Unfällen oder schwerer Verstöße zu vermeiden; |
| 5. | Grundkenntnisse der Straßengeografie der Mitgliedstaaten haben. |
II. Wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten können:
Die folgenden in Hamburg ansässigen Veranstalter führen in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung und Existenzgründung durch. Weitere Informationen zu den Kursen erhalten Sie ebenfalls dort:
TST Schulungscenter
Sportallee 72
22335 Hamburg
Tel.: 0171/372 29 35
E-Mail: taxischulung@web.de
Verkehrsseminare.com
Ellen Marbs & Hans-Otto Siemers GbR
c/o Fahrschule Schünke
Wilhelm-Strauß-Weg 10
21109 Hamburg
Tel.: 0800/0561 561
Internet: www.verkehrsseminare.com
Fahrschule Fieger
Alter Postweg 35
21075 Hamburg
Hotline: 0160 14 54 855
Fax: 04174/5339
Internet: www.Fahrlehrer-Fortbildung-Fieger.com
E-Mail: gwfieger@aol.com
IGS – Institut für Verkehrswirtschaft GmbH
Kompaktkurse für Güterkraftverkehr, Taxi-/Mietwagen und Omnibus
Süderstr. 79 a
20097 Hamburg
Tel.: 040/238 557 33; Fax: 040/229 432 40
Internet: www.igs-net.de
Verkehrsseminare Frank R. Bibow
c/o Fahrschule Förster
Schwarzenbergstraße 49
21073 Hamburg
Tel.: 04486/9388 44
Fax.: 04486/9388 45
E-Mail: info@verkehrsseminare.de
Internet: www.verkehrsseminare.de
Verkehrsseminare-HeMa
c/o Fahrschule "Zur Oase"
Fuhlsbüttler Straße 466
22309 Hamburg
Tel.: 0800 80 80 103 (gebührenfrei)
Internet: www.verkehrsseminare-hema.de
E-Mail: info@verkehrsseminare.de
Möchten Sie sich eigenständig auf die Prüfung vorbereiten, sollten Sie sich einschlägige Literatur aus dem Fachbuchhandel besorgen. Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir ohne Anspruch auf Vollständigkeit hin:
Diese Bücher können unter anderem bei folgenden Verlagen bezogen werden:
Verkehrsverlag HeMa e.K.
Reiffstraße 2a
45659 Recklinghausen
Tel.: 02361 / 658090
Fax: 02361 / 6580921
Internet: www.verkehrsverlag-hema.de
E-Mail: info@verkehrsverlag-hema.de
Verlag Heinrich Vogel
Service-Center
Neumarkter Str. 18
81664 München
Tel.: 0180 / 5 26 26 18
Internet: www.heinrich-vogel.de
Verkehrsverlag J. Fischer
Paulusstraße 1
40237 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 99 19 30
Internet: www.verkehrsverlag-fischer.de
III. Anmeldung, Termine, Kosten und weitere Informationen:
Füllen Sie bitte das auf dieser Seite als Download zur Verfügung stehende Anmeldeformular aus, und senden Sie es unterschrieben bitte möglichst frühzeitig an uns zurück.
Sie werden dann rechtzeitig zum nächstmöglichen Prüfungstermin eingeladen. Ihre Anmeldung ist bindend. Die Prüfungsgebühr von 145 € zahlen Sie bitte per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unserer Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer.
© Handelskammer Hamburg.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.