Was ist ein Gewerbe?
Am Anfang der Selbstständigkeit steht oftmals die Gewerbeanmeldung. Als 'Gewerbe' wird jede selbstständige, planmäßige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit bezeichnet. Ein Gewerbe übt aus, wer persönlich unabhängig ist und keinen fremden Weisungen unterworfen ist und eine erlaubte Tätigkeit ausübt, die nicht verboten ist, wie z. B. gewerbsmäßige Hehlerei. Die Tätigkeit muss regelmäßig, nicht nur gelegentlich und gegen Entgelt, ausgeübt werden. Es muss ein Gewinn angestrebt werden. Es kommt nicht darauf an, ob dieser tatsächlich erzielt wird.
Von der Anmeldepflicht ausgenommen sind freiberufliche Tätigkeiten.
Gewerbeanmeldung
Ihre Gewerbeanmeldung und eine Reihe damit verbundener Tätigkeiten können Sie direkt im Service-Center unserer Handelskammer, der Handwerkskammer, bei dem für den Betriebssitz zuständigen Bezirksamt , sowie online über den Einheitlichen Ansprechpartner vornehmen.
Sofern keine besonderen Auflagen für die Ausübung der Gewerbetätigkeit bestehen, beträgt die Gebühr dafür 20 Euro.
Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass und Ihre Meldebescheinigung mit. Wird der Beginn eines in das Handelsregister eingetragenen Unternehmens angezeigt, so legen Sie uns bitte den entsprechenden Handelsregisterauszug und den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag vor. Nähere Informationen zur Anzeige von in das Handelsregister einzutragenden Unternehmen finden Sie hier.
Für einige Tätigkeiten benötigen Sie zusätzlich eine besondere Erlaubnis. In diesen Fällen kann Ihnen der in unserer Handelskammer ansässige Einheitliche Ansprechpartner weiterhelfen. Er unterstützt Sie gern bei der Einreichung von Anträgen zur Erteilung einer Erlaubnis und der Beantragung weiterer erforderlicher Unterlagen. Eine Übersicht über erlaubnispflichtige Gewerbe finden Sie hier.
Generell können Sie auch eine andere Person mit der Abwicklung dieser Formalitäten beauftragen. Die von Ihnen beauftragte Person benötigt eine zweckgebundene Vollmacht und eine Fotokopie Ihres Personalausweises (alternativ Ihren Reisepass und Ihre Meldebescheinigung) und muss sich selbst ausweisen können.
Mit der Gewerbemeldung erfolgt eine automatische Meldung an das Finanzamt, je nach Branche an die Handelskammer Hamburg und/oder an die Handwerkskammer Hamburg, die Arbeitsagentur, die Berufsgenossenschaft und ggfs. die Bauprüfabteilung (Bezirksamt).
Achtung: Die Gewerbeanmeldung berechtigt nicht zur Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit, wenn noch eine besondere Erlaubnis (z.B. Gaststättenkonzession) oder die Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.
Tipp: Klären Sie mögliche Erlaubnispflichten vorher mit dem Service-Center der Handelskammer, dem Einheitlichen Ansprechpartner oder dem zuständigen Bezirksamt ab.
Gewerbeummeldung
Ergeben sich Änderungen im Zusammenhang mit der Gewerbetätigkeit steht Ihnen unser Service-Center, sowie der Einheitliche Ansprechpartner auch für die Gewerbeummeldung gern zur Verfügung. Diese ist erforderlich bei Verlegung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes. Die Gebühr hierfür beträgt 20 Euro.
Der Wechsel bzw. die Ausdehnung des Gewerbegegenstandes auf andere Waren oder Leistungen, Namensänderungen bzw. Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer zeigen Sie uns bitte ebenso an. Hierfür wird keine Gebühr erhoben.
Gewerbeabmeldung
Wird die Geschäftstätigkeit nicht mehr ausgeübt, können Sie die Gewerbeabmeldung kostenfrei anzeigen.