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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Existenzgründung im Güterkraftverkehr

Für die Gründung eines Transportunternehmens mit eigenem Fuhrpark benötigen Sie - sofern Sie nur Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) einsetzen wollen - keine Genehmigung. Sie müssen Ihren Betrieb lediglich bei Ihrem zuständigen Orts- oder Bezirksamt anmelden.
Planen Sie jedoch, auch Kraftfahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) einzusetzen, benötigen Sie

  • eine Erlaubnis gemäß § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes für innerdeutsche Transporte
  • oder eine Gemeinschaftslizenz für Transporte innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

Für die Erteilung der Erlaubnis bzw. Gemeinschaftslizenz müssen Sie entsprechend der Berufszugangsverordnung Folgendes nachweisen:

  • Ihre fachliche Eignung,
  • Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und
  • Ihre persönliche Zuverlässigkeit.

Wo Sie die Erlaubnis bzw. Gemeinschaftslizenz erhalten:

Haben Sie die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, beantragen Sie die Erlaubnis bzw. Gemeinschaftslizenz persönlich bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Erlaubnisbehörde; in Hamburg bei der

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Verkehrsgewerbeaufsicht Güterkraftverkehr
Stadthausbrücke 8
20355 Hamburg
Tel: 428 28 - 0
Fax: 428 40 - 2355

Die Zuständigkeit der dortigen Mitarbeiterinnen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
A bis Ko: Frau Dagmar Stobbe (Telefon 42840 - 3450, E-Mail Dagmar.Stobbe@bwvi.hamburg.de
Kp bis Z: Frau Nina Euhus (Telefon 428 40 - 3447, E-Mail Nina.Euhus@bwvi.hamburg.de)
Die Antragsunterlagen stellt Ihnen die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hier als online ausfüllbare Formulare zur Verfügung.

Die Erlaubnis wird erstmalig für fünf Jahre erteilt. Die Wiedererteilung erfolgt unbefristet, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt die Berufszugangsvoraussetzungen nach wie vor erfüllen. Danach werden die Erlaubnisinhaber spätestens alle fünf Jahre hinsichtlich der Berufszugangsvoraussetzungen überprüft. Die Gemeinschaftslizenz ist generell auf fünf Jahre befristet. Darüber hinaus müssen Sie nach Erteilung der Erlaubnis bzw. Gemeinschaftslizenz Ihr Gewerbe bei Ihrem zuständigen Orts- oder Bezirksamt anmelden beziehungsweise eine bereits bestehende Gewerbeanmeldung ändern lassen.

Wie Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen:

Ihre fachliche Eignung belegen Sie in der Regel durch eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung vor der für Ihren Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer. Wünschen Sie die Abnahme der Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Handelskammer Hamburg ohne dass Ihr Wohnsitz in Hamburg liegt, dann ist dies nur mit Zustimmung der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer möglich. Diese Zustimmung (sog. "Freistellung") beantragen Sie bitte bevor Sie uns Ihren Antrag auf Prüfung zukommen lassen.
Weitere Informationen zur Prüfung und Vorbereitung auf die Prüfung sowie zu Kosten und Anmeldung finden Sie im Informationsblatt "Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr", das unter der Dokumentnummer 1276 hinterlegt ist.

Sie sind von der Fachkundeprüfung befreit, wenn Sie eine der folgenden Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen haben:

  • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Güterkraftverkehr
  • Speditionskaufmann/Speditionskauffrau
  • Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
  • Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach oder Mannheim
  • Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn

Sie können Ihre fachliche Eignung auch durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit (z.B. Prokurist/in, Betriebsleiter/in) in einem Güterkraftverkehrsunternehmen nachweisen. Diese Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss ohne Unterbrechung in dem Zeitraum vom 04. Dezember 1999 bis zum 04. Dezember 2009 ausgeübt worden sein. Eine Anerkennung kann dann erfolgen, wenn die leitende Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse vermittelt hat und dies durch aussagekräftige Unterlagen belegt wird.
Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt jeweils auf Antrag durch eine schriftliche Bestätigung unserer Handelskammer.

Wie Sie Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen:

Der Gesetzgeber verlangt von Ihnen, dass Sie das mindestens erforderliche Eigenkapital besitzen. Für das erste Fahrzeug, das Sie einsetzen, müssen Sie mindestens € 9.000 und für jedes weitere Fahrzeug € 5.000 nachweisen.
Für den Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit benötigen Sie:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrem zuständigen Finanzamt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, Ottenser Hauptstr. 54, 22765 Hamburg, Tel: 3980-0, E-Mail: info@bg-verkehr.de
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrer Krankenkasse bzw. der Ihrer Arbeitnehmer
  • Eine Eigenkapitalbescheinigung, die von einem steuerberatendem Unternehmen oder Ihrer Hausbank ausgestellt worden ist.

Wie Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen:

Für den Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit benötigen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Gewerbezentralregisterauszug, die bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen sind.
Die Genehmigungsbehörde kann von Ihnen außerdem Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder Registerauszüge von allen jenen Stellen verlangen, von denen Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften registriert werden. Sie kann diese auch mit Ihrem Einverständnis dort anfordern.

 
 

DOKUMENT-NR. 1275

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