. .
Illustration

EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Gründung im Hotel- und Gaststättengewerbe

Wer in seinem Hotel- oder Gastronomiebetrieb Alkohol ausschenken möchte, benötigt hierfür eine Gaststättenkonzession (ausgenommen sind Hotels, bei denen der Alkoholausschank ausschließlich an Hausgäste erfolgt).

Die für den Alkoholausschank erforderliche Genehmigung beantragen Sie bei Ihrem Verbraucherschutzamt. Erst wenn diese Genehmigung und die zusätzlich erforderliche Gewerbeanmeldebescheinigung vorliegen, dürfen Sie mit Ihrer Gewerbetätigkeit beginnen.

Hinweis: Unabhängig von der Gaststättenerlaubnis muss jede Person, die mit Lebensmitteln in Berührung kommt (Unternehmer und Mitarbeiter), an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) teilnehmen.

Zudem muss jeder Unternehmer, der Lebensmittel verarbeitet und in den Verkehr bringt, unabhängig von einer Konzessionspflicht nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verodnung (LMHV) nachweisen, dass er über entsprechende Fachkenntnisse verfügt. Hierzu bieten wir regelmäßig Workshops an, in denen wir unkompliziert und praxisnah die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften vermitteln. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Download-Bereich..

Welche Voraussetzungen sind notwendig?

Um eine Gaststättenerlaubnis zu erhalten, müssen Sie Folgendes nachweisen:

  • Ihre persönliche und
  • Ihre fachliche Eignung sowie
  • bestimmte objektbezogene Voraussetzungen.

Wie weisen Sie diese Voraussetzungen nach?

Folgende Bescheinigungen benötigen Sie, um Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen:

  • einen Auszug aus dem Bundeszentralregister („Polizeiliches Führungszeugnis”), den Sie von Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt erhalten
  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, den Ihnen Ihr Verbraucherschutzamt ausstellt
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrem Finanzamt. Diese Bescheinigung bestätigt, dass keine Verbindlichkeiten – beispielsweise aus einer früheren selbständigen Tätigkeit - bestehen
  • einen Nachweis über die Teilnahme an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Erstbelehrung führt das Gesundheitsamt oder ein von diesem beauftragter Arzt aus. Die Belehrung darf bei Beginn der Tätigkeit nicht länger als drei Monate zurückliegen.

Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt in der Regel durch die Teilnahme an einer Unterrichtung nach § 4 Gaststättengesetz. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt „Unterrichtung im Gaststättengewerbe".

Folgende Unterlagen sollten Sie Ihrem Konzessionsantrag beifügen, um die objektbezogenen Voraussetzungen nachzuweisen:

  • Ihren Miet-, Pacht- bzw. Kaufvertrag und
  • einen Nachweis darüber, dass Ihre Räumlichkeiten für das Hotel- und Gaststättengewerbe geeignet sind (ggf. durch Bauzeichnungen/Grundrisse aller Betriebsräume inkl. Sanitärräume).

Hinweis: Übernehmen Sie einen bestehenden Betrieb, so kann die Behörde Ihnen eine dreimonatige vorläufige Konzession erteilen

Wichtige Rechtsvorschriften haben wir für Sie in einer eigenen Übersicht zusammengefasst, die ebenfalls im Download-Bereich hinterlegt ist.

Literaturhinweise:

  • Das deutsche Wirtehandbuch, Akademie Verlagsgesellschaft mbH, Rolandstr. 5-9,45128 Essen.
  • Selbständig im Gastgewerbe - Checkliste für Existenzgründer
    Interhoga Gesellschaft zur Förderung des deutschen Hotel und Gaststättengewerbes mbH, Dokumentationsstelle, Postfach 200455, 53134 Bonn
  • Leitfaden für Existenzgründer im Gastgewerbe
    Interhoga Gesellschaft zur Förderung des deutschen Hotel und Gaststättengewerbes mbH, Dokumentationsstelle, Postfach 200455, 53134 Bonn
  • Werner Gros: Wie gründe ich und führe ich eine Gaststätte
    Rentrop Verlag, Theodor-Heuss-Str. 4, 53177 Bonn
  • Dettmer: Betriebswirtschaftslehre für das Gastgewerbe
    Verlag Handwerk und Technik, Lademannbogen 135, 22339 Hamburg

Publikationen über allgemeine Fragen zur Existenzgründung erhalten Sie in unserem Service-Center Tel. 040/36138-138.
Darüber hinaus können Sie Bücher in unserer Commerzbibliothek einsehen und ausleihen.
Hinweis: Unsere Handelskammer veranstaltet regelmäßig einen praxisorientierten Workshop zum Thema "Existenzgründung in der Gastronomie", in dem Sie wichtige Tipps und Hilfestellungen für Ihre Gründung erhalten. Auch hierzu erhalten Sie im Download-Bereich weitere Informationen.