| Sie wollen sich durch die Gründung eines neuen Unternehmens, durch eine wesentliche Beteiligung oder durch eine Unternehmensübernahme selbstständig machen? | Ja! |
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| Sie sind arbeitslos und wollen sich selbstständig machen? | Ja! |
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| Sie wollen Ihre Selbstständigkeit anfänglich im Nebenerwerb betreiben? | Ja! |
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| Sie wollen zusätzliche Arbeitskräfte einstellen? | Ja! |
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| Sie haben Finanzierungsbedarf für die Festigung und Erweiterung Ihres Unternehmens? | Ja! |
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| Sie benötigen Finanzmittel zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses? | Ja! |
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| Sie wollen Ihren Standort verlagern? | Ja! |
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| Sie wollen Energie sparen und die Umwelt schützen? | Ja! |
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| Sie beschäftigen sich mit Forschung, Entwicklung und Innovationen? | Ja! |
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| Sie benötigen eine Bürgschaft? | Ja! |
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| Sie benötigen professionelle Beratung/Coaching? | Ja! |
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| Sie interessieren sich für das Thema Außenwirtschaftsförderung? | Ja! |
Sie wollen sich durch die Gründung eines neuen Unternehmens, durch eine wesentliche Beteiligung oder durch eine Unternehmensübernahme selbstständig machen?
Gründerkredit a) Startgeld
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf max. 100.000 Euro beträgt, können Sie den Gründerkredit "Startgeld" beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100% des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt max. 10 Jahre. 2 tilgungsfreie Jahre sind möglich.
Gründerkredit b) Universell
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf max. 10.000.000 Euro beträgt, können Sie den Gründerkredit "Universell" beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100% des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt max. 20 Jahre. 3 tilgungsfreie Jahre sind möglich.
ERP-Kapital für Gründung
Wenn Sie mindestens 15 % eigene Mittel einsetzen, können mit diesem Nachrangdarlehen bis zu 45 % des Gesamtinvestitionsbedarfs finanziert werden (max. 500.000 Euro). Die Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist möglich. Die Darlehenslaufzeit beträgt max. 15 Jahre, wobei 7 Jahre tilgungsfrei sind. In den ersten vier Jahren wird der Zinssatz verbilligt.
Unternehmerkredit - Programmteil A (für Unternehmen, die älter als 3 Jahre sind)
Für Investitionen, Betriebsmittel und Beteiligungen gewährt die KfW-Mittelstandsbank einen zinsgünstigen Unternehmerkredit. Bei Krediten bis zu 10 Mio. Euro ist eine 100%ige Förderung möglich. Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahren, die Zinsbindung max. 10 Jahre.
Unternehmerkredit – Programmteil B (für Unternehmen, die älter als 3 Jahre sind)
Für Investitionen gewährt die KfW-Mittelstandsbank einen zinsgünstigen Unternehmerkredit. Bei Krediten bis zu 4 Mio. Euro ist eine 100%ige Förderung möglich. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, die Zinsbindung ebenfalls. Die Auszahlung erfolgt in Form eines Förderdarlehens (Fremdkapitaltranche) in Kombination mit einem gleich großen Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) bis max. 4 Mio. Euro.
Programm für Existenzgründer und Mittelstand der Freien und Hansestadt Hamburg
Wenn Sie sich in Hamburg selbstständig machen, können Sie einen Zuschuss für ihre betrieblichen Investitionen erhalten. Der Zuschuss beträgt 15 % auf die Bemessungsgrundlage (max. 50% der Investitionen) und liegt zwischen mindestens 1.000 – und maximal 25.000 –.
Sie sind arbeitslos und wollen sich selbstständig machen?
Gründungszuschuss
Die Agentur für Arbeit gewährt für 9 Monate einen Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes sowie eine Pauschale zur Arbeitslosenversicherung (300 EUR). Eine Fortzahlung der Pauschale ist für weitere 6 Monate möglich.
Einstiegsgeld
Die Agentur für Arbeit kann bei ALG II Empfängern einen nicht näher definierten Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gewähren. Höhe und zeitliche Länge des Zuschuss ist abhängig vom jeweiligen Fallmanager.
Förderung der Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose
Bei einem Kapitalbedarf von max. 25.000 Euro pro Gründer kann das Förderprogramm in Anspruch genommen werden. Das Förderdarlehen beträgt bis zu 12.500 Euro pro Gründer. Die Laufzeit ist auf max. 6 Jahre beschränkt.
Weiterführende Merkblätter zum Thema Gründung aus der Arbeitslosigkeit finden Sie unter dem nebenstehenden Link.
Sie wollen Ihre Selbstständigkeit anfänglich im Nebenerwerb betreiben?
Gründerkredit a) Startgeld
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf max. 100.000 Euro beträgt, können Sie den Gründerkredit "Startgeld" beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100% des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt max. 10 Jahre. 2 tilgungsfreie Jahre sind möglich.
Gründerkredit b) Universell
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf max. 10.000.000 Euro beträgt, können Sie den Gründerkredit "Universell" beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100% des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt max. 20 Jahre. 3 tilgungsfreie Jahre sind möglich.
Sie wollen zusätzliche Arbeitskräfte einstellen?
Programm für Existenzgründer und Mittelstand der Freien und Hansestadt Hamburg
Sie wollen Ihr Unternehmen wesentlich erweitern und beabsichtigen mind. 20% mehr Arbeitsplätze zu schaffen, dann können Sie Zuschüsse der Freien und Hansestadt Hamburg beantragen. Der Zuschuss beträgt 15 % auf die Bemessungsgrundlage (max. 50% der Investitionen) und liegt zwischen mindestens 1.000 – und maximal 25.000 –.
Unternehmerkredit - Programmteil A (für Unternehmen, die älter als 3 Jahre sind)
Für Investitionen, mit denen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden, können Sie z.B. notwendige Betriebsmittel in Form eines Förderdarlehens (Fremdkapitaltranche) in Kombination mit einem gleich großen Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) bis max. 10 Mio. Euro erhalten. Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahren, die Zinsbindung max. 10 Jahre.
Einstellungszuschuss gem. §§ 225ff SGBIII
Sollten Sie sich vor weniger als zwei Jahren selbständig gemacht und max. 5 Beschäftigte haben, können Sie für die Einstellung eines zuvor Arbeitslosen einen Zuschuss des Arbeitsamtes erhalten. Sie können für max. zwei Beschäftigte ein Jahr lang bis zu 50% des Arbeitsentgeltes erhalten.
Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung
Für die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse (mind. 15 Wochenstunden, Bruttoarbeitsentgelt zwischen 400 und 1.700 Euro) für arbeitslos gemeldete und Arbeitslosengeld (Alg II) beziehende Personen können Sie Zuschüsse erhalten. Die Zuschüsse betragen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 125 bzw. 250 Euro pro Monat für max.10 Monate. Zudem erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro für Bildung und Qualifizierung des Arbeitnehmers.
Lohnkostenzuschuss KombiPlus
Für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im Bereich niedrig qualifizierter Tätigkeiten können Sie über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten einen steuerfreien Lohnkostenzuschuss von – 3.- pro entlohnter Beschäftigungsstunde erhalten.
Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche
Für die Ausbildung benachteiligter Jugendlicher können Sie einen Zuschuss der FHH erhalten.
Förderung von Ausbildungsverbünden
Ausbildungsverbünde von Unternehmen, die bisher nicht die Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllen, können von der FHH gefördert werden.
Sie haben Finanzierungsbedarf für die Festigung und Erweiterung Ihres Unternehmens?
a) in den ersten beiden Jahren nach Gründung
Gründerkredit a) Startgeld
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf max. 100.000 Euro beträgt, können Sie den Gründerkredit "Startgeld" beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100% des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt max. 10 Jahre. 2 tilgungsfreie Jahre sind möglich.
Gründerkredit b) Universell
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf max. 10.000.000 Euro beträgt, können Sie den Gründerkredit "Universell" beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100% des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt max. 20 Jahre. 3 tilgungsfreie Jahre sind möglich.
ERP-Kapital für Gründung
Wenn Sie mindestens 15 % eigene Mittel einsetzen, können mit diesem Nachrangdarlehen bis zu 45 % des Gesamtinvestitionsbedarfs finanziert werden (max. 500.000 Euro). Die Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist möglich. Die Darlehenslaufzeit beträgt max. 15 Jahre, wobei 7 Jahre tilgungsfrei sind. In den ersten vier Jahren wird der Zinssatz verbilligt.
OPTIMIST - Der Mikrokredit
Für Investitionen, Auftragsfinanzierung gewährt die GLS Bank eG Kleinkredite bis max. 10.000 Euro (Folgekredit bis max. 20.000 Euro). Die Laufzeit beträgt 24 (bzw. 36) Monate.
b) in den ersten drei Jahren nach Gründung
Gründerkredit a) Startgeld
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf max. 100.000 Euro beträgt, können Sie den Gründerkredit "Startgeld" beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100% des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt max. 10 Jahre. 2 tilgungsfreie Jahre sind möglich.
Gründerkredit b) Universell
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf max. 10.000.000 Euro beträgt, können Sie den Gründerkredit "Universell" beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100% des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt max. 20 Jahre. 3 tilgungsfreie Jahre sind möglich.
ERP-Kapital für Gründung
Wenn Sie mindestens 15 % eigene Mittel einsetzen, können mit diesem Nachrangdarlehen bis zu 45 % des Gesamtinvestitionsbedarfs finanziert werden (max. 500.000 Euro). Die Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist möglich. Die Darlehenslaufzeit beträgt max. 15 Jahre, wobei 7 Jahre tilgungsfrei sind. In den ersten vier Jahren wird der Zinssatz verbilligt.
OPTIMIST - Der Mikrokredit
Für Investitionen, Auftragsfinanzierung gewährt die GLS Bank eG Kleinkredite bis max. 10.000 Euro (Folgekredit bis max. 20.000 Euro). Die Laufzeit beträgt 24 (bzw. 36) Monate.
Programm für Existenzgründer und Mittelstand der Freien und Hansestadt Hamburg
Investitionen in der Anlaufphase von drei Jahren nach Betriebseröffnung können von der Freien und Hansestadt Hamburg bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt 15 % auf die Bemessungsgrundlage (max. 50% der Investitionen) und liegt zwischen mindestens 1.000 – und maximal 25.000 –.
c) unabhängig vom Unternehmensalter
Gründerkredit a) Startgeld
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf max. 100.000 Euro beträgt, können Sie den Gründerkredit "Startgeld" beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100% des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt max. 10 Jahre. 2 tilgungsfreie Jahre sind möglich.
Gründerkredit b) Universell
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf max. 10.000.000 Euro beträgt, können Sie den Gründerkredit "Universell" beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100% des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt max. 20 Jahre. 3 tilgungsfreie Jahre sind möglich.
ERP-Kapital für Gründung
Wenn Sie mindestens 15 % eigene Mittel einsetzen, können mit diesem Nachrangdarlehen bis zu 45 % des Gesamtinvestitionsbedarfs finanziert werden (max. 500.000 Euro). Die Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist möglich. Die Darlehenslaufzeit beträgt max. 15 Jahre, wobei 7 Jahre tilgungsfrei sind. In den ersten vier Jahren wird der Zinssatz verbilligt.
Unternehmerkredit - Programmteil A (für Unternehmen, die älter als 3 Jahre sind)
Für Investitionen, Betriebsmittel und Beteiligungen gewährt die KfW-Mittelstandsbank einen zinsgünstigen Unternehmerkredit. Bei Krediten bis zu 10 Mio. Euro ist eine 100%ige Förderung möglich. Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahren, die Zinsbindung max. 10 Jahre.
Unternehmerkredit – Programmteil B (für Unternehmen, die älter als 3 Jahre sind)
Für Investitionen gewährt die KfW-Mittelstandsbank einen zinsgünstigen Unternehmerkredit. Bei Krediten bis zu 4 Mio. Euro ist eine 100%ige Förderung möglich. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, die Zinsbindung ebenfalls. Die Auszahlung erfolgt in Form eines Förderdarlehens (Fremdkapitaltranche) in Kombination mit einem gleich großen Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) bis max. 4 Mio. Euro.
OPTIMIST - Der Mikrokredit
Für Investitionen, Auftragsfinanzierung gewährt die GLS Bank eG Kleinkredite bis max. 10.000 Euro (Folgekredit bis max. 20.000 Euro). Die Laufzeit beträgt 24 (bzw. 36) Monate.
Programm für Existenzgründer und Mittelstand der Freien und Hansestadt Hamburg
Investitionen in der Anlaufphase von drei Jahren nach Betriebseröffnung können von der Freien und Hansestadt Hamburg bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt 15 % auf die Bemessungsgrundlage (max. 50% der Investitionen) und liegt zwischen mindestens 1.000 – und maximal 25.000 –.
Sie benötigen Finanzmittel zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses?
BG Bürgschaft
Unternehmen in Schwierigkeiten können über die Hausbank Finanzmittel erhalten, die von der Bürgschaftsgemeinschaft abgesichert werden.
Sie wollen Ihren Standort verlagern?
Unternehmerkredit - Programmteil A (für Unternehmen, die älter als 3 Jahre sind)
Für Investitionen, Betriebsmittel und Beteiligungen gewährt die KfW-Mittelstandsbank einen zinsgünstigen Unternehmerkredit. Bei Krediten bis zu 10 Mio. Euro ist eine 100%ige Förderung möglich. Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahren, die Zinsbindung max. 10 Jahre.
Unternehmerkredit – Programmteil B (für Unternehmen, die älter als 3 Jahre sind)
Für Investitionen gewährt die KfW-Mittelstandsbank einen zinsgünstigen Unternehmerkredit. Bei Krediten bis zu 4 Mio. Euro ist eine 100%ige Förderung möglich. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, die Zinsbindung ebenfalls. Die Auszahlung erfolgt in Form eines Förderdarlehens (Fremdkapitaltranche) in Kombination mit einem gleich großen Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) bis max. 4 Mio. Euro.
Programm für Existenzgründer und Mittelstand der Freien und Hansestadt Hamburg
Sollte es notwendig sein, dass Sie ihren Betrieb innerhalb Hamburgs verlagern, können Sie Zuschüsse der Freien und Hansestadt Hamburg beantragen. Der Zuschuss beträgt 15 % auf die Bemessungsgrundlage (max. 50% der Investitionen) und liegt zwischen mindestens 1.000 – und maximal 25.000 –.
Sie wollen Energie sparen und die Umwelt schützen?
Unternehmen für Ressourcenschutz
Für freiwillige Investitionen in den Ressourcen- und Klimaschutz können Sie von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt einen Zuschuss in Höhe von max. 50.000 Euro erhalten.
KfW-Umweltprogramm - ERP-Umwelt-und Energieeinsparprogramm A + B
Die KfW Förderbank finanziert Investitionen der gewerblichen Wirtschaft zum Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie zum sparsamen Umgang mit Energie mit günstigen Krediten.
Weiterführende Merkblätter zum Thema Umwelt finden Sie auch unter dem nebenstehenden Link.
Sie beschäftigen sich mit Forschung, Entwicklung und Innovationen?
Projektförderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE)
Wenn Sie Produkt- und Prozessinnovationen in wirtschaftliches Handeln umsetzen und damit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe durch neue oder verbesserte Verfahren oder Produkte erhöhen können Sie einen Zuschuss der FHH erhalten.
Projektförderung der Innovationsstiftung
Die Innovationsstiftung Hamburg fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen in Hamburg, die neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln oder bestehende Produkte wesentlich verbessern wollen, mit bedingt rückzahlbaren Zuwendungen.
ERP-Innovationsprogramm I und II
Zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung sowie Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren können Sie von der KfW-Mittelstandbank günstige Förderkredite erhalten.
ERP-Startfonds
Junge, innovative Technologieunternehmen erhalten von der KfW Beteiligungskapital, wenn ein weiterer Investor sich mindestens in gleicher Höhe beteiligt.
High-Tech-Gründerfonds
Junge, chancenreiche Technologieunternehmen erhalten Risikokapital, um ihre Forschungsergebnisse unternehmerisch umzusetzen. Über ein Coaching-Netzwerk wird auch für Management- Unterstützung gesorgt.
Pro-Ideenfonds
Gründer/Innen ,mit technologisch orientierten innovativen Vorhaben können einen Zuschuss bis 50.000 – erhalten, üblicherweise zur Prototypenerstellung.
Weiterführende Merkblätter zum Thema Forschung, Entwicklung und Innovation finden Sie auch unter dem nebenstehenden Link.
Sie benötigen eine Bürgschaft?
BürgschaftsGemeinschaft Hamburg
Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler können Bürgschaften bis zu 80% der Investitionssumme beantragen. Das maximale Bürgschaftsvolumen beträgt 1.000.000 Euro.
Sie benötigen professionelle Beratung oder Coaching?
Gründercoaching
In den ersten fünf Jahren nach Gründung Ihres Unternehmens können Sie für eine Unternehmensberatung eine Förderung von 50% des Betrages erhalten. Gründer/innen aus der Arbeitslosigkeit können, wenn Sie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld bekommen, und im ersten Jahr beantragen, 90% erstattet bekommen.
Beratungsförderung des Bundes
Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen erhalten Zuschüsse, wenn sie eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Für Existenzgründung und -aufbau werden 50%, ansonsten 40% der Kosten übernommen. In beiden Fällen beträgt die Förderhöchstgrenze 1.500 Euro.
Beratung „Runder Tisch” der KfW Mittelstandsbank
Wenn sich Ihr Unternehmen in einer wirtschaftlichen Notlage befindet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos einen Berater zur Erstellung einer Schwachstellen- und Betriebsanalyse erhalten.
Turn-Around-Beratung der KfW-Mittelstandsbank
Wenn sich Ihr Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet können Sie nach Vorlage einer Schwachstellenanalyse unter bestimmten Bedingungen einen 50%-Zuschuss zu einer Unternehmensberatung erhalten.
„BG-Start” Coaching für junge Unternehmen
Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen und hierfür eine Bürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg benötigen, so können Sie für das erste Jahr Ihrer Selbständigkeit einen Coach/Berater zur Überwachung der Unternehmensentwicklung in Anspruch nehmen. Der Kostenbeitrag liegt nach Abzug der öffentlichen Fördermittel bei 250.- bzw. 500.- Euro.
Beratungshotline „Firmenhilfe”
Wenn Sie freiberuflich arbeiten, Existenzgründer/in oder Kleinunternehmer/in sind, können Sie für wirtschaftliche und finanzielle Probleme kostenlose telefonische Beratung durch Experten erhalten.
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