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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Hilfen für schwerbehinderte Existenzgründer

Über die allgemeinen Programme und Hilfen für Existenzgründer hinaus gibt es für Schwerbehinderte weitere Möglichkeiten, gefördert zu werden. Ansprechpartner hierfür ist das Integrationsamt Hamburg.

Das Integrationsamt kann schwerbehinderten Existenzgründern Darlehen gewähren. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Unternehmenskonzept muss tragfähig sein.
  • Der Existenzgründer muss die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen mitbringen, um erfolgreich selbständig tätig zu sein.
  • Der Lebensunterhalt sollte durch das Vorhaben auf Dauer im Wesentlichen bestritten werden können.
  • Der Existenzgründer muss belegen, dass er sich anderweitig vergeblich darum bemüht hat, einen Kredit zu erhalten.

Erhält ein Existenzgründer hingegen einen Bankkredit, so kann er, wenn er gewisse Voraussetzungen erfüllt, Zinszuschüsse vom Integrationsamt erhalten.

In ähnlicher Weise, wie Schwerbehinderte unterstützt werden, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, so kann das Integrationsamt auch schwerbehinderten Existenzgründern unter bestimmten Voraussetzungen weitere Unterstützung gewähren. So können zum Beispiel technische Arbeitshilfen, KFZ -Hilfe, Kosten für eine Arbeitsassistenz etc. gewährt werden, wenn diese Hilfen aus behinderungsbedingten Gründen erforderlich sind und eine Teilhabe am Arbeitsleben ohne sie nicht möglich ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen.

Ansprechpartner für schwerbehinderte Existenzgründer in Hamburg ist das Integrationsamt Hamburg: Internet: www.integrationsamt.hamburg.de, e-Mail: info@Integrationsamt.Hamburg.de, Telefon: Frau Ralf 42863 2813 (PLZ-Bereich: 211, 220-221, 223-227), Frau Gerber 42863 3073 (PLZ-Bereich: 203-205, 222), Frau Haas 42863 4685 (PLZ-Bereich: 200-202, 211), Fax: 42863-2847.

 
 

DOKUMENT-NR. 35009

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