-
HACCP / Eigenkontrolle (Dokument-Nr.: 13209)
Downloads
-
Anmeldeformular zum Workshop nach § 4 LMVH
(PDF, 158 KB) (Dokument-Nr.: 85795)
Externe Links
-
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (Link: http://www.bll.de)
Sie befinden sich hier: Startseite > Existenzgründung und Unternehmensförderung > Unternehmensgründung > Veranstaltungen für Existenzgründer > Schulungsverpflichtungen nach der Lebensmittel-Hygiene-Verordnung
Sichere Lebensmittel - Zufriedene Kunden
Die Pflichten der Lebensmittelunternehmer (Händler und Gastronomen) haben sich durch die Anpassungen im deutschen Lebensmittelrecht erweitert. Angelehnt an das HACC-Konzept wird wesentlich mehr Verantwortlichkeit auf den Unternehmer gelegt. Dies bedeutet: er muss mit geeigneter Organisationsstruktur dafür sorgen, dass ein höchstmöglicher Verbraucherschutz gewährleistet wird. Zudem sollen auch regelmäßige Schulungen der Angestellten durchgeführt werden. Hier greift u.a. die Lebensmittelhygiene-Verordnung, die Schulungsverpflichtungen zwingend vorschreibt. Im Download finden Sie entsprechende Angebote zur Umsetzung.
Zur Unterstützung der Unternehmer sind Leitlinien entwickelt worden, die eine Hilfestellung liefern sollen. Koordinierende Funktion hat dabei der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. Zum Thema HACCP haben wir weitere Informationen für Sie zum Download bereitgestellt.
Wir möchten Ihnen behilflich sein, die gesetzlichen Vorgaben so einfach wie möglich umzusetzen. Um Sie zu unterstützen, bietet unsere Handelskammer auch künftig bedarfsgerecht
Sollten Sie an einer der Veranstaltungen interessiert sein oder für Ihre betrieblichen Belange einen speziellen Schulungsbedarf ermittelt haben, so setzen Sie sich gern zur weiteren Absprache mit uns in Verbindung.
© Handelskammer Hamburg.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.