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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Unternehmen und Insolvenz: Sanierungsmöglichkeiten

Das Insolvenzplanverfahren, das den betroffenen Unternehmen eigentlich eine Rettungsperspektive bieten soll, wird auch zehn Jahre nach Inkrafttreten kaum genutzt. Nur gut zwei Prozent der insolventen Firmen machen davon bislang Gebrauch. Ein Grund dafür: Das derzeitige Verfahren ist für Gläubiger und Unternehmen zu unattraktiv. So haben die Gläubiger beispielsweise nur wenig Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters. Dadurch können schon einzelne Gesellschafter Verfahren blockieren und damit scheitern lassen. Zudem werden am Ende Sanierungsgewinne besteuert, auch wenn es sich nur um Buchgewinne handelt.

Von einer Stärkung der Eigenverwaltung bis zur Novellierung der Abstimmungsregeln reicht ein Maßnahmenkatalog mit konkreten Vorschlägen, den der DIHK in enger Abstimmung mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) mit dem Ziel vorgelegt hat, dem Insolvenzplanverfahren mehr Wirksamkeit verleihen will.

Die zehn Vorschläge, die die IHK-Organisation zur Unternehmenssanierung in der Insolvenz erarbeitet hat, finden Sie im Downloadbereich.