Nr. 72938
Förderprogramm für Unternehmer

BAFA-Beratungsförderung

Sie sind Existenzgründer und suchen Begleitung für die ersten unternehmerischen Schritte? Sie möchten Ihr etabliertes Unternehmen festigen oder die Herausforderungen des Wachstums meistern? Sie wollen mit einem erfahrenen  Berater oder einer erfahrenen Beraterin eine aufziehende Krise vermeiden? Dann informieren Sie sich über das Programm “Förderung unternehmerischen Knowhows” der Bundesregierung. Mit ihm können Sie online einen Zuschuss zu den Beratungskosten beantragen.
Hinweis: Die neue Förderrichtlinie gilt für alle seit dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung. Beachten Sie bitte, dass die Verwendungsnachweise zu Ihren Förderantragen voraussichtlich erst ab Ende Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden können.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittelständische Unternehmen. Jungunternehmen müssen, Bestandsunternehmen können ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen.
Als Gründungsdatum zählt jeweils der Tag der Gewerbeanmeldung (auch bei Gründung im Nebenerwerb) bzw. des Handelsregisterauszugs.

Wie wähle ich einen Berater aus?

Über die Auswahl des/r Berater/in entscheiden grundsätzlich Sie als Unternehmer/in. Eine BAFA-Zertifizierung des Beraters ist zwingend erforderlich. Was bei Ihrer Beraterwahl zu beachten ist, lesen Sie hier.
Wichtig: Zum Zeitpunkt der Abrechnung muss der Berater BAFA-zertifiziert sein, ansonsten erfolgt keine Förderung im Rahmen des Programmes. Informationen zur Zertifizierung finden Sie hier.

Welche Beratungen werden gefördert?

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen von Unternehmen, die von Frauen oder von Migrantinnen/Migranten oder von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden, im Hinblick auf 
•    die bessere betriebliche Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund 
•    die Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter/innen mit Behinderung 
•    Fachkräftegewinnung und -sicherung 
•    Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
•    eine altersgerechte Gestaltung der Arbeit 
•    Nachhaltigkeit und Umweltschutz. 
Im Förderzeitraum der aktuellen Richtline (2023-2026) können bis zu 5 Beratungen beantragt werden, jedoch nur 2 im Jahr. 

In sechs Schritten zur Förderung

1. Beratungsgespräch mit der Handelskammer führen

Jungunternehmen müssen, Bestandsunternehmen können vor Antragstellung ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen. Zur Vereinbarung eines digitalen Termins nehmen Sie bitte Kontakt per E-Mail (gruendung@hk24.de) mit uns auf. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - ausgenommen Handwerksbetriebe - ist Ihre Handelskammer Ansprechpartner. 
Jungunternehmen erhalten ein Bestätigungsschreiben über die Durchführung des Beratungsgespräches.  

2. Berater auswählen

3. Online-Antrag bei der BAFA stellen

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. 
Neu: Das Informationsgespräch kann bis zur Einreichung des Verwendungsnachweise geführt werden.

4. BAFA-Informationsschreiben abwarten

Die Leitstelle (Deutscher Industrie- und Handelskammertag, kurz DIHK) prüft die formalen Fördervoraussetzungen und versendet ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung.

5. Beratervertrag abschließen

Nach Erhalt des Informationsschreibens kann der Beratungsvertrag geschlossen werden. Dieser gilt als Beginn der Beratung.

6. Abrechnung

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle (u.a. DIHK) der Verwendungsnachweis und folgende Abrechnungsunterlagen im elektronischen Verfahren im Upload-Bereich der BAFA vollständig vorgelegt werden:
  • Ausgefülltes und vom Antragstellenden unterschriebenes Verwendungsnachweisformular (die Angabe der Steuernummer ist zwingend erforderlich!)
  • Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU und EU-KMU und De-minimis Erklärung
  • Vom Antragstellenden ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Vom Beratenden und vom Antragstellenden unterschriebener Beratungsbericht (einschließlich Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF)
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kontoauszug des Antragstellenden zum Nachweis über die vollständige Zahlung des Honorars
  • Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur bei Unternehmen bis zu einem Jahr nach Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung)
Die Bewilligung und die Auszahlung des Zuschusses erfolgen nach abschließender Prüfung durch das BAFA. 

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie am Standort des Unternehmens.
Für Hamburg gelten folgende Fördersätze für Jung- und Bestandsunternehmen:
Bemessungsgrundlage
Fördersatz
Maximaler Zuschuss
3500 Euro
50 Prozent
1.750 Euro
Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt einen Antrag auf Förderung stellen. Unternehmen in Schwierigkeiten können zwei Anträge stellen. Der Beratungszeitraum umfasst maximal 6 Monate.

Infotag zur Existenzgründung

Businessplan, Finanzierung, Förderprogramme und die passende Rechtsform für Ihre Firma – nicht alles müssen Sie selbst wissen. Profitieren Sie vom Know-how Ihrer Handelskammer.
Zur ersten Information für Interessenten, die sich selbstständig machen wollen, bieten wir monatlich einen Infotag an. Die Veranstaltung findet von 10 bis circa 13.15 Uhr oder abends von 17 bis circa 20.15 Uhr entweder digital als Webinar oder als Vor-Ort-Veranstaltung bei uns in der Handelskammer statt. Details dazu erfahren Sie bei der Anmeldung. 

Kontakt

 Team Gründung und Förderung
Team Gründung und Förderung
Finanzierungsmöglichkeiten

Förderthemen im Überblick

Gründung eines Unternehmens, durch eine wesentliche Beteiligung oder eine Unternehmensübernahme

Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
Für Investitionen und Betriebsmittel kann die Hamburgische Investitions- und Förderbank IFB ein zinsgünstiges Darlehen gewähren, das durch eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH besichert wird. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 750.000 Euro pro Vorhaben. Eigenmittel sind grundsätzlich einzubringen.
Gründerkredit a) Startgeld
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf maximal 125.000 Euro beträgt, können Sie den Gründerkredit "Startgeld" beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100 Prozent des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre. Zwei tilgungsfreie Jahre sind möglich.
ERP-Förderkredit KMU
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf maximal 25 Millionen Euro beträgt, können Sie den “ERP-Förderkredit KMU” beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100 Prozent des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt maximal 20 Jahre. Drei tilgungsfreie Jahre sind möglich.

Sie sind arbeitslos und wollen sich selbstständig machen?

Gründungszuschuss
Die Agentur für Arbeit kann für sechs Monate einen Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes sowie eine Pauschale zur Arbeitslosenversicherung (300 Euro) gewähren. Eine Fortzahlung der Pauschale ist für weitere neun Monate möglich.
Einstiegsgeld
Die Agentur für Arbeit kann bei ALG II Empfängern einen nicht näher definierten Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gewähren. Höhe und zeitliche Länge des Zuschuss ist abhängig vom jeweiligen Fallmanager.
Förderung der Gründung von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose
Bei einem Kapitalbedarf von maximal 35.000 Euro pro Gründer kann das Förderprogramm in Anspruch genommen werden. Das Förderdarlehen beträgt bis zu 17.500 Euro pro Gründer. Den Kredit gibt es auch bis zu zwei Jahre nach der Gründung. Die Laufzeit ist auf maximal 5,5 Jahre beschränkt.
Weiterführende Merkblätter zum Thema Gründung aus der Arbeitslosigkeit finden Sie unter "Weitere Informationen".

Sie wollen Ihre Selbstständigkeit anfänglich im Nebenerwerb betreiben?

Gründerkredit a) Startgeld
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf maximal 125.000 Euro beträgt, können Sie den Gründerkredit "Startgeld" beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100 Prozent des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre. Zwei tilgungsfreie Jahre sind möglich.
ERP-Förderkredit KMU
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf maximal 25 Millionen Euro beträgt, können Sie den “ERP-Förderkredit KMU” beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100 Prozent des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt maximal 20 Jahre. Drei tilgungsfreie Jahre sind möglich.
Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
Für Investitionen und Betriebsmittel kann die Hamburgische Investitions- und Förderbank IFB ein zinsgünstiges Darlehen gewähren, das durch eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH besichert wird. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 750.000 Euro pro Vorhaben. Eigenmittel sind grundsätzlich einzubringen.

Sie wollen zusätzliche Arbeitskräfte einstellen?

Hamburg-Kredit Wachstum
Für Investitionen, Betriebsmittel und Beteiligungen gewährt die Hamburgische Investitions- und Förderbank einen zinsgünstigen Hamburg-Kredit bis zu 500.000 Euro. Eine Förderung ist zu 100 Prozent möglich. Die Laufzeiten können zwei, fünf, zehn oder 20 Jahre betragen, bei einer Zinsbindung maximal zehn Jahre.
Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung
Für die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse (mind. 15 Wochenstunden, Bruttoarbeitsentgelt höchstens 2.000 Euro) für arbeitslos gemeldete und Arbeitslosengeld beziehende Personen können Sie Zuschüsse erhalten. Die Höhe der Förderung beträgt bei Vollzeitanstellung (ab 35 Stunden pro Woche) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 265 Euro (bei Teilzeitbeschäftigung 15 bis 35 Stunden - jeweils 132.50 Euro).
Eingliederungszuschuss
Die Agenturen für Arbeit unterstützen mit dem Eingliederungszuschuss Unternehmen bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,  deren Vermittlung erschwert ist. Die Förderung kann bis zu 50 Prozent des vereinbarten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts betragen. Der Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird zusätzlich pauschal mit 20 Prozent des Arbeitsentgelts berücksichtigt.

Sie haben Finanzierungsbedarf für die Festigung und Erweiterung Ihres Unternehmens?

a) in den ersten drei Jahren nach Gründung

Gründerkredit a) Startgeld
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf maximal 125.000 Euro beträgt, können Sie den Gründerkredit "Startgeld" beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100 Prozent des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre. Zwei tilgungsfreie Jahre sind möglich.
ERP-Förderkredit KMU
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf maximal 25 Millionen Euro beträgt, können Sie den “ERP-Förderkredit KMU” beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100 Prozent des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt maximal 20 Jahre. Drei tilgungsfreie Jahre sind möglich.
Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
Für Investitionen und Betriebsmittel kann die Hamburgische Investitions- und Förderbank IFB ein zinsgünstiges Darlehen gewähren, das durch eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH besichert wird. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 750.000 Euro pro Vorhaben. Eigenmittel sind grundsätzlich einzubringen.

c) in den ersten fünf Jahren nach Gründung

Gründerkredit a) Startgeld
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf maximal 125.000 Euro beträgt, können Sie den Gründerkredit "Startgeld" beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100 Prozent des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre. Zwei tilgungsfreie Jahre sind möglich.
ERP-Förderkredit KMU
Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf maximal 25 Millionen Euro beträgt, können Sie den “ERP-Förderkredit KMU” beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100 Prozent des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt maximal 20 Jahre. Drei tilgungsfreie Jahre sind möglich.
Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
Für Investitionen und Betriebsmittel kann die Hamburgische Investitions- und Förderbank IFB ein zinsgünstiges Darlehen gewähren, das durch eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH besichert wird. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 750.000 Euro pro Vorhaben. Eigenmittel sind grundsätzlich einzubringen.

b) unabhängig vom Unternehmensalter

Hamburg-Kredit Wachstum
Für Investitionen, Betriebsmittel und Beteiligungen gewährt die Hamburgische Investitions- und Förderbank einen zinsgünstigen Hamburg-Kredit bis zu 500.000 Euro. Eine Förderung ist zu 100 Prozent möglich. Die Laufzeiten können zwei, fünf, zehn oder 20 Jahre betragen, bei einer Zinsbindung maximal zehn Jahre.

Sie benötigen Finanzmittel zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses?

Bürgschaftsbank Hamburg
Unternehmen in Schwierigkeiten können über die Hausbank Finanzmittel erhalten, die von der Bürgschaftsbank abgesichert werden.

Sie wollen Ihren Standort verlagern?

Hamburg-Kredit Wachstum
Für Investitionen, Betriebsmittel und Beteiligungen gewährt die Hamburgische Investitions- und Förderbank einen zinsgünstigen Hamburg-Kredit bis zu 500.000 Euro. Eine Förderung ist zu 100 Prozent möglich. Die Laufzeiten können zwei, fünf, zehn oder 20 Jahre betragen, bei einer Zinsbindung maximal zehn Jahre.

Sie wollen Energie sparen und die Umwelt schützen?

Unternehmen für Ressourcenschutz
Für freiwillige Investitionen in den Ressourcen- und Klimaschutz können Sie von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank Zuschüssen und zinsgünstige Darlehen erhalten.
KfW-Energieeffizienzprogramme
Die KfW Bankengruppe finanziert Investitionen der gewerblichen Wirtschaft zum Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie zum sparsamen Umgang mit Energie mit günstigen Krediten.
Weiterführende Informationen zum Thema Umwelt finden Sie auch unter "Weitere Informationen".

Sie beschäftigen sich mit Forschung, Entwicklung und Innovationen?

Projektförderung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen in Hamburg, die neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln oder bestehende Produkte wesentlich verbessern wollen, mit bedingt rückzahlbaren Zuwendungen.
ERP-Mezzanine für Innovation
Für die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen können Unternehmen Beteiligungskapital bis zu einer Höhe von fünf Millionen Euro erhalten.
High-Tech-Gründerfonds
Junge, chancenreiche Technologieunternehmen erhalten Risikokapital, um ihre Forschungsergebnisse unternehmerisch umzusetzen. Über ein Coaching-Netzwerk wird auch für Management- Unterstützung gesorgt.
EXIST-Gründerstipendium
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt anspruchsvolle innovative Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Weiterführende Informationen zum Thema Forschung, Entwicklung und Innovation finden Sie auch unter "Weitere Informationen".

Sie benötigen eine Bürgschaft?

Bürgschaftsbank Hamburg
Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler können Bürgschaften bis zu 80 Prozent der Investitionssumme beantragen. Das maximale Bürgschaftsvolumen beträgt 2 Millionen Euro.

Sie benötigen professionelle Beratung oder Coaching?

Beratungsförderung des Bundes
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe können Zuschüsse für eine Unternehmensberatung erhalten. Die Förderhöchstgrenze beträgt in der Regel 50 Prozent bis zu einer Bemessungsgrenze von 3.500 Euro. Junge Unternehmen, bis zu einem Jahr nach Gründung benötigen ein Bestätigungsschreiben über die Durchführung eines Informationsgespräches. Nähere Informationen finden Sie hier. Die maximale Förderung beträgt 50% der Bemessungsgrenze (1750 Euro). 
Beratungshotline „Firmenhilfe”
Wenn Sie freiberuflich arbeiten, Existenzgründer:in oder Kleinunternehmer:in sind, können Sie für wirtschaftliche und finanzielle Probleme kostenlose telefonische Beratung durch Experten erhalten.

Sie interessieren sich für das Thema Außenwirtschaftsförderung?

Einen Überblick über Programme aus dem Bereich der Außenwirtschaftsförderung gibt Ixpos, das Außenwirtschaftsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Weitere Förderangebote bieten darüber hinaus zahlreiche bilaterale und multinationale Organisationen.
Tipp

Bankgespräche erfolgreich führen

Ihre Hausbank ist einer Ihrer wichtigsten Geschäftspartner, da sie für die Geldversorgung Ihres Unternehmens eine zentrale Rolle spielt. Das Verhältnis zwischen Bank und Firmenkunden hat sich in den letzten Jahren jedoch verändert. Es ist daher wichtig, dass Sie sich auf die heutigen Anforderungen einstellen und die Beziehung zu Ihrer Hausbank pflegen. Unsere Hinweise bieten Ihnen hierfür eine gute Grundlage.

Kreditwürdigkeitsprüfung

Das Kreditinstitut wird im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung analysieren, ob Sie und Ihr Vorhaben die Gewähr für eine ordnungsgemäße Rückzahlung und die Erfüllung der Verbindlichkeiten bieten.

a) Persönliche Kreditwürdigkeit

Ihre persönliche Kreditwürdigkeit ist gegeben, wenn Sie aufgrund Ihrer Zuverlässigkeit, Ihrer beruflichen und fachlichen Qualifikation und Ihrer unternehmerischen Fähigkeiten Vertrauen verdienen. Lassen Sie sich nichts zu Schulden kommen: Rücklastschriften, Überschuldung oder Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen sind k.o.-Kriterien für die Kreditvergabe. Neben Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, die aufgrund Ihrer bisherigen Bankbeziehungen bewertet wird (u.a. Schufa), spielen Ihre fachlichen und kaufmännischen Fähigkeiten eine zentrale Rolle. Nur ein qualifizierter Unternehmer ist auch ein guter Kreditnehmer. Sie sollten daher immer persönliche Kreditwürdigkeit ausstrahlen. Dazu gehört auch, dass Sie die Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens kennen, Entwicklungen erklären und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen können. Auch die Kenntnis der eigenen finanziellen Grenzen und der aktuellen Bankkonditionen gehören dazu.
Die Beurteilung der Branche mit Ihren Problemen und künftigen Entwicklungschancen ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Kreditwürdigkeitsprüfung. Informieren Sie sich daher eingehend über die allgemeine Wirtschafts- und Branchenentwicklung. Verdeutlichen Sie Ihrer Bank, insbesondere wenn Sie Existenzgründer sind, welchen Bezug Sie zu dem geplanten Projekt haben. Überzeugen Sie durch seriöses Auftreten, gewandte klare Ausdrucksweise, Offenheit und Zielstrebigkeit.

b) Materielle (wirtschaftliche) Kreditwürdigkeit

Ihre Bonität bzw. Kreditwürdigkeit wird zukünftig stärker durch ein standardisiertes und objektiviertes Rating überprüft. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Ihr Vorhaben ausreichend Einnahmeüberschüsse erwirtschaftet, um daraus die fälligen Kreditraten zu begleichen.
Damit Sie gut auf die Ratinganforderungen Ihrer Bank vorbereitet sind, bieten wir Ihnen eine detaillierte Checkliste an.
Die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit ist für die Bank das Kernstück jeder Kreditbeurteilung. Bei Existenzgründern/Existenzgründerinnen wird hier insbesondere auf den Finanzteil im Businessplan abgestellt. Die von der Bank benötigte Plangröße ist nicht alleine das Betriebsergebnis, sondern die entscheidende Größe für die Beurteilung der Ertragskraft eines Unternehmens ist der sogenannte Cash-flow. Der Cash-flow wird ermittelt, indem Sie die Abschreibungen dem Betriebsergebnis hinzurechnen. Zur Ermittlung der Kapitaldienstgrenze werden vom Cash-flow die Einkommensteuerbelastung, die Sonderausgaben sowie Privatentnahmen für die eigene Lebensführung abgezogen.

Erforderliche Unterlagen

Damit Sie gut vorbereitet in das Bankgespräch gehen, sollten Sie Ihre Unterlagen bereithalten, besser noch, rechtzeitig vor dem Gespräch bei Ihrer Bank einreichen. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller kann die Bank ihre Entscheidung treffen.
Folgende Unterlagen sollten Sie einreichen:
  • Businessplan mit ausgearbeiteter Unternehmensstrategie und Plandaten für Umsatz, Liquidität, Investitionen und Personal
  • Jahresabschlüsse
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Mögliche Sicherheiten.
Die Bank benötigt regelmäßig noch die folgenden weiteren Unterlagen:
  • Handelsregisterauszug (bei eingetragenen Firmen)
  • Bei Gesellschaftern auch den Gesellschaftervertrag
  • Eigengeldnachweis: Eine Aufstellung über Ihr Privatvermögen und über Ihre privaten Schulden, sofern Ihre Bank eine Grundschuld als Kreditsicherung haben will, sollten Sie die Eigentumsverhältnisse (Grundbucheintrag, Kaufvertrag) und den Wert der Immobilie dokumentieren können.
  • Zusage zur Einholung einer Bankauskunft, sofern Sie eine neue Bankbeziehung anfangen.

Zukunftsplanung: Nicht alleine die Vergangenheit zählt, entscheidend ist die Zukunft

Insbesondere Ihre Zukunftspläne sollten Sie in Wort (Unternehmensstrategie) und Zahl (Businessplan und Plandaten) bereithalten. Schließlich muss die Bank nicht beurteilen, ob Sie in der Vergangenheit in der Lage waren, Ihre Verbindlichkeiten zu begleichen, sondern ob Sie dies auch zukünftig sein werden.
Mit einem Strategiepapier können Sie Ihre Hausbank von der Vorteilhaftigkeit Ihres Unternehmens überzeugen. In diesem Papier sollten Sie:
  • ein Unternehmensleitbild entwickeln,
  • Wettbewerbsvorteile und Ihre unternehmerische Stoßrichtung herausarbeiten,
  • Ihre Kernkompetenzen und die Aufteilung Ihrer betrieblichen Ressourcen darstellen,
  • und sich strategische Ziele und Maßnahmen vorgeben.

Bankbeziehung offensiv gestalten

Es ist ratsam, eine offene Kommunikation mit den Banken zu pflegen. Geben Sie Ihrer Hausbank doch einmal im Jahr, zum Beispiel in Verbindung mit der Einreichung Ihrer Bilanzen, einen Jahresausblick – selbst dann, wenn Sie derzeit nicht beabsichtigen, neue Kredite aufzunehmen. Analysieren Sie für die Bank den Geschäftsverlauf des vergangenen Jahres. Selbst, wenn Sie im vergangenen Jahr Ihre gesetzten Ziele nicht erreicht haben, bietet dies die Möglichkeit, der Bank Ihren Unternehmergeist zu beweisen, indem Sie neue Strategien für das nächste Jahr entwickeln. Denken Sie daran – nichts ist für Ihre Bankbeziehung schädlicher, als dass Ihre Bank feststellen muss, dass Sie unliebsame Informationen vorenthalten.
Zu empfehlen ist auch, dass Sie sich im Vorfeld Ihres Bankgespräches über Fördermöglichkeiten informieren. Unsere Handelskammer bietet Ihnen dabei umfangreiche Informationen und Beratungsangebote.

Sicherheiten

Kredite sind Vertrauenssache. Aber allein das Vertrauen darauf, dass Sie den Kredit vereinbarungsgemäß zurückzahlen, kann die Kreditgewährung nicht rechtfertigen. Die Bestellung einer Sicherheit stellt für die Bank eine Art Garantiefunktion dar. Für die Bank sind stets folgende Fragen maßgebend:
  • Ist die in Aussicht gestellte Sicherheit gut und ausreichend?
  • Lässt sich die Sicherheit leicht vereinbaren und einfach überwachen?
  • Ist die Sicherheit schnell und ohne Schwierigkeiten zu verwerten?
Falls Sie keine ausreichenden banküblichen Sicherheiten besitzen, kann Ihnen die Bürgschaftsbank Hamburg GmbH mit einer Ausfallbürgschaft helfen.

Planung des Verhandlungstermins

Legen Sie den Verhandlungstermin mit den Banken frühzeitig fest und nicht in die Feierabendphase Ihres Gesprächspartners, denn darunter leidet oft die Ausführlichkeit des Gesprächs. Nehmen Sie sich natürlich auch selbst genügend Zeit. Machen Sie sich über wichtige Gesprächspunkte Notizen. Es ist auch nicht verkehrt, wenn Sie einen Berater mitnehmen.
Bringen Sie für die berechtigen Sicherheitswünsche der Banken Verständnis auf. Verweigern Sie Sicherheiten aber da, wo sie offensichtlich übertrieben erscheinen. Fragen Sie nach allen Konditionsbestandteilen. Lassen Sie sich die Effektiv-Verzinsung sagen und erläutern, welche Positionen in die Berechnung Eingang gefunden haben.
Sollte Ihr Kreditantrag dennoch abgelehnt werden, lassen Sie sich die genauen Gründe nennen. Denn nur so können Sie evtl. Schwachstellen in Ihrem Konzept aufdecken und Gegenargumente einbauen.

Die zehn Gebote des Bankgesprächs

  1. Sie sollten rechtzeitig einen günstigen Termin vereinbaren und sich ausreichend Zeit für das Gespräch nehmen (Seien Sie pünktlich zum vereinbarten Termin!).
  2. Sie sollten sich erkundigen, welche Unterlagen die Bank benötigt und diese rechtzeitig vor dem Gespräch bei der Bank einreichen. Haben Sie eigene Sicherheiten, sollten Sie entsprechende Nachweise bereithalten.
  3. Erkundigen Sie sich, ob Ihre Bank Spezialisten für Ihr Vorhaben hat. Viele Banken haben insbesondere für Gründungsvorhaben spezielle Ansprechpartner (schauen Sie dazu einfach mal auf die Webseite der Bank).
  4. Informieren Sie sich im Vorfeld über die für Sie in Frage kommenden öffentlichen Förderprogramme, damit Sie im Gespräch diese Fördermittel auch verlangen können. Auch sollten sich über die aktuellen Bankkonditionen informieren. Vergleichen Sie auch die Angebote verschiedener Kreditinstitute.
  5. Sie sollten Ihre Kompetenzen unterstreichen, ohne zu übertreiben. Kenntnisse über die aktuelle Wirtschaftslage, die Branchenentwicklung und die Zukunftstrends unterstreichen Ihre unternehmerischen Fähigkeiten.
  6. Treten Sie nicht als Bittsteller auf. Auch die Bank hat Interesse an Ihrem Vorhaben und der Kreditvermittlung.
  7. Sie sollten sich die Stärken und Schwächen Ihres Investitionsvorhabens bewusst machen, mögliche Einwände gegen Ihr Vorhaben kennen und Lösungsansätze aufzeigen.
  8. Vermitteln Sie zu keinem Zeitpunkt im Gespräch das Gefühl, der Situation nicht gewachsen zu sein. Tauchen Fragen auf, die Sie spontan nicht beantworten können (die wird es immer geben), erklären Sie, wie Sie die Antwort darauf finden werden.
  9. Gehen Sie stets mit schlüssigen Argumenten auf die Einwände des Bankberaters / der Bankberaterin ein. 
  10. Seien Sie fit in Ihren Zahlen! Die Umsatzzahlen, die Kostensituation und die Herleitung dieser Zahlen müssen Sie im Kopf haben.
Tipp zum Schluss: Fassen Sie das Gespräch kurz zusammen und fragen Sie, wann Sie mit einem Feedback rechnen können. Wird Ihre Anfrage abgelehnt, fragen Sie nach den Gründen. Nutzen Sie das Feedback für das Gespräch mit einer anderen Bank.

Fragen, auf die Sie auf jeden Fall eine (gute) Antwort parat halten sollten

  • Was ist der Gegenstand Ihres Unternehmens?
  • Möchten Sie damit eine Marktlücke besetzen?
  • Haben Sie Konkurrenten, und wie hebe Sie sich von diesen ab?
  • Falls keine Konkurrenten ausgemacht werden können: Warum haben Sie keine Konkurrenten?
  • Wie sieht der Markt insgesamt aus und wie gestalten sich die Zukunftstrends?
  • Warum haben Sie sich für diesen Standort entschieden?
  • In welcher Höhe müssen Sie investieren?
  • Wie hoch ist Ihr Kapitalbedarf für die Anlageinvestitionen und die benötigten Betriebsmittel?
  • Wie hoch werden die laufenden Kosten sein?
  • Wie finanzieren Sie diese Investitionen?
  • Welche Eigenmittel stehen Ihnen dazu zur Verfügung?
  • An welche öffentlichen Kredite und an welche Bankkredite haben Sie gedacht?
  • Welche Sicherheiten stehen Ihnen zur Verfügung?
  • Mit welchen Umsätzen und Erträgen rechnen Sie, und wie begründen Sie diese Zahlen?
  • Welche Branchenvergleichszahlen stehen Ihnen dabei zur Verfügung?
  • Können Sie Zinsen und Tilgungen leisten?
  • Wie viel Personal brauchen Sie und wie viel Personalkosten kommen auf Sie zu?
  • Welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen und welche Auflagen müssen Sie beachten?
Gründen mit Behinderung

Hilfen für schwerbehinderte Existenzgründer

Über die allgemeinen Programme und Hilfen für Existenzgründer hinaus gibt es für schwerbehinderte Menschen weitere Möglichkeiten, gefördert zu werden. Ansprechpartner hierfür ist das Integrationsamt Hamburg.
Das Integrationsamt kann schwerbehinderten Existenzgründern Darlehen gewähren. Hierfür gelten im Wesentlichen folgende Voraussetzungen:
  • Das Unternehmenskonzept muss tragfähig sein.
  • Der Existenzgründer muss die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit mitbringen.
  • Der Lebensunterhalt sollte durch das Vorhaben auf Dauer bestritten werden können.
  • Der Existenzgründer muss belegen, dass er sich anderweitig vergeblich darum bemüht hat, einen Kredit zu erhalten.
Erhält ein Existenzgründer hingegen einen Bankkredit, so kann er, wenn er gewisse Voraussetzungen erfüllt, Zinszuschüsse vom Integrationsamt erhalten.
In ähnlicher Weise, wie Schwerbehinderte unterstützt werden, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, so kann das Integrationsamt auch schwerbehinderten Existenzgründern unter bestimmten Voraussetzungen weitere Unterstützung gewähren. So können zum Beispiel technische Arbeitshilfen, KFZ -Hilfe, Kosten für eine Arbeitsassistenz etc. gewährt werden, wenn diese Hilfen aus behinderungsbedingten Gründen erforderlich sind und eine Teilhabe am Arbeitsleben ohne sie nicht möglich ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen.
Ansprechpartner für schwerbehinderte Existenzgründer in Hamburg ist das Integrationsamt Hamburg: Internet: www.integrationsamt.hamburg.de, e-Mail: info@Integrationsamt.Hamburg.de, Telefon: Frau Ralf 42863 2813 (PLZ-Bereich: 211, 220-221, 223-227), Frau Gerber 42863 3073 (PLZ-Bereich: 203-205, 222), Frau Haas 42863 4685 (PLZ-Bereich: 200-202, 211), Fax: 42863-2847.

Dienstleistungsplatz Hamburg

Inkassobranche

Die Inkassobranche besitzt betriebs- wie volkswirtschaftlich große Bedeutung. Sie sorgt dafür, dass Zahlungsausfälle einzelne Unternehmen und die gesamte Wirtschaft nicht zu stark belasten.
Das spielt gerade in einem Wirtschaftssystem, das stark auf bargeldlosem Zahlungsverkehr und Krediten aufbaut, eine wichtige Rolle. So sorgen nach Branchenangaben die gut 750 Inkasso-Unternehmen in Deutschland dafür, dass jährlich rund 4 Milliarden Euro in den Wirtschaftskreislauf zurück geführt werden. In Hamburg sind über 50 Inkasso-Unternehmen tätig.
Inkasso-Unternehmer entlasten durch ihre Arbeit sowohl die Unternehmerschaft wie auch das Rechtssystem. Sie lösen das Problem ausstehender Forderungen als qualifizierte Fachleute. Die Arbeit der Inkasso-Unternehmen hat eine hohe Erfolgsquote. Schon bei vorgerichtlicher Einziehung liegt sie laut Angaben des Branchenverbands bei rund 60 Prozent. Auch wenn Inkasso-Unternehmen die Durchsetzung der Forderungen auf dem Rechtsweg über Zwangsvollstreckungen u. ä. nach Möglichkeit vermeiden, gehört die Verfolgung des Rechtswegs ggf. ebenfalls zu ihrer Arbeit.
Die Inkassokosten werden von den Unternehmen kaufmännisch berechnet und vereinbart. In der Branche üblich sind die Berechnung von Einzelmaßnahmen, von Leistungsabschnitten und/oder die Erfolgsprovision. Der Gläubiger hat zudem gegenüber dem Schuldner einen Anspruch auf Ersatz der durch dessen Zahlungsverzug entstandenen Kosten. Dies gilt allerdings nur, wenn die Forderungen unstrittig sind und die Kosten nicht über denen eines Rechtsanwaltes liegen.
Weitere detaillierte Informationen bekommen sie beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Informationen zur Finanzierungsform des Factoring, das für die Inkassobranche eine zunehmend wichtigere Rolle spielt und auch für kleine und mittelständische Unternehmen interessant sein kann, finden Sie beim Deutschen Factoring-Verband e.V. oder beim Bundesverband Factoring für den Mittelstand.
Zuschuss

Gründungszuschuss für Grün­dungen aus der Arbeitslosigkeit

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können für den Lebensunterhalt und zur sozialen Sicherung einen Gründungszuschuss beantragen. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist grundsätzlich nicht möglich. Es handelt sich dabei um eine kombinierte Förderung, die in einer ersten Förderphase den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer sicherstellen soll und in einer zweiten Förderphase nur noch den Sozialversicherungsschutz beinhaltet.
Der Gründungszuschuss kann geleistet werden ("Ermessensleistung"), wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war. Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 127 Abs. 3 SGB III beruht. Achtung: Die Arbeitsagenturen rechnen in Tagen, nicht in Monaten! Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen bzw. der Gründerin oder dem Gründer unterstützend anbieten.
Gefördert wird nur, wer auch tatsächlich arbeitslos ist. Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die selbstständige Erwerbstätigkeit unter Mitnahme des Zuschusses wird damit vermieden. Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, erhalten für eine Karenzzeit von 12 Wochen keine Förderung (die Förderung wird erst nach der Sperrzeit für volle 6 Monate geleistet). Dies gilt auch, wenn eine Entlassungsentschädigung gezahlt wurde. Eine fachkundige Stelle (insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute) muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen.

Verfahren

Unsere Handelskammer steht Ihnen innerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs für die erforderliche Begutachtung Ihrer Geschäftsidee gern zur Verfügung. Hierfür reichen Sie bitte die notwendigen Unterlagen über die Unternehmenswerkstatt Hamburg ein (siehe Terminvereinbarung).
Zur Ausstellung einer Tragfähigkeitsbescheinigung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 
  • Gründung in Hamburg  
  • Gewerbliche Gründung mit Handelskammerzugehörigkeit  
Folgende Unterlagen werden von uns vor der Terminvereinbarung benötigt: 
  1. das ausgefüllte Formular zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der Agentur für Arbeit. 
  2. das beschreibbare PDF-Formular Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
  3. Lebensläufe aller GründerInnen inkl. Zeugniskopien  
  4. Businessplan (Textteil) und Finanzierungspläne (Zahlenteil) mit:  
  • Privater Finanzbedarf, typisch für einen Monat im ersten Jahr 
  • Umsatzplanung für 36 Monate oder Rentabilitätsvorschau für 36 Monate auf Monatsbasis
  • Liquiditätsplan für 36 Monate auf Monatsbasis
  • Kapitalbedarfsplan  
  • Finanzierungsplan 

Terminvereinbarung

Zuerst registrieren Sie sich kostenfrei in der Unternehmenswerkstatt Hamburg, legen ein Projekt an und erstellen dort den Business- und Finanzplan. Sollten Sie bereits fertige Unterlagen haben, können Sie diese im Bereich Dokumente hochladen. Zusätzlich laden Sie im Bereich Dokumente die notwendigen Unterlagen und Formulare hoch. Mit Ihrem persönlichen Experten stimmen Sie anschließend individuell einen Termin ab.

Kosten

Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Gründungszuschuss erheben wir ein Entgelt in Höhe von 50 Euro (42,02 zzgl. 7,98 Euro MWSt.). Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie per Post die Rechnung.

Häufige Fragen

Weitere Informationen

Für weitere Beratung verweisen wir an die örtlichen Agenturen für Arbeit (0800 4 555500 (gebührenfrei), Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr).
Für weitere Fragen schreiben Sie uns gern eine E-Mail.